Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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23.01.2013 Aufrufe

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 290 9.1.2 Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Außerdem wurden Mitarbeiter/innen des ASD befragt. Hier arbeiten mehrheitlich Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen beraten und unterstützen. Sie werden auch auf Initiative Dritter tätig. Da hier Gespräche zu allen Themen der Familie stattfinden und auch das Thema Sorgerecht in den Beratungen eine Rolle spielt, wurden fünf Expertinnen und ein Experte befragt. Zwei Interviews fanden in derselben Stadt statt, allerdings in sehr unterschiedlichen Stadtvierteln: Es handelt sich um ein gemischtes Wohngebiet und einen sozialen Brennpunkt. Der Zugang zu den Berater/innen erfolgte ebenfalls direkt über die Jugendamtsleitungen, die den Kontakt zum ASD herstellten. Die Jugendamtsleiter/innen waren zum allergrößten Teil überaus kooperativ und vermittelten schnell die richtigen Ansprechpartner/innen für unsere Befragung. Allerdings mussten mehrere Jugendämter in Großstädten, aber vor allem in den neuen Bundesländern die Teilnahme absagen, da die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/innen derart hoch ist, dass die Leitungen ihre Mitarbeiter/innen vor zusätzlicher Arbeit schützen wollten. Einige Jugendämter sicherten ihre Teilnahme zu, es wurden bereits Interviews terminiert, die dann aber kurzfristig abgesagt wurden, da Kolleginnen/Kollegen erkrankt waren, was einen Engpass in der Besetzung der Abteilung zur Folge hatte und eine Mitwirkung am Interview verhinderte. 9.1.3 Interview und Auswertung Als Instrument der Datenerhebung wurde auch hier ein leitfadengestütztes offenes Interview gewählt (vgl. Anhang 14.3), wobei der Leitfaden eine stärkere Dominanz hatte als bei den Elterninterviews. Die offene aber themenzentrierende Eingangsfrage („Ich möchte mir gerne ein Bild von Ihrem Beruf und Ihrem beruflichen Alltag machen. Bitte beschreiben Sie die Abteilung/ die Beratungsstelle, für die Sie arbeiten und was genau Ihr Aufgabenbereich ist.“) wurde häufig sehr ausführlich und in einer ersten selbstläufigen Erzählphase beantwortet, entlang eigener Relevanzsysteme. Weitere Themenschwerpunkte der Expertenbefragung waren: Kontaktherstellen zu unverheirateten Eltern, Informationsmittel und -wege Schilderung des genauen Ablaufs und der Inhalte der Belehrung über das gemeinsame Sorgerecht und bei der Beurkundung, Bei den ASD-Mitarbeiter/innen: Beratungsthemen, Ablauf der Beratungen, Beschreibung der Klienten, wie kommt der Kontakt zustande?

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 291 Schilderung konkreter oder typischer Fälle Ziele und Berufsethos Subjektive Bewertung der geS Ziel der Experteninterviews war es zunächst Expertenwissen abzufragen, das heißt „Betriebswissen“ zu erlangen, um bürokratische Abläufe, Entscheidungswege und amtliche Routinen zu verstehen. Diese Art von Wissen war über weite Strecken in allen teilnehmenden Jugendämtern sehr ähnlich. Andererseits sollte „Kontextwissen“ (Meuser & Nagel, 1991) ermittelt werden. Damit sind hier Hintergrundinformationen gemeint, sowie erklärendes und fallspezifisches Wissen. Gerade dieses Wissen war für die für diese Untersuchung zentrale Fragestellung besonders wichtig und aufschlussreich. Die Experteninterviews hatten insgesamt „die Aufgabe, Eigenschaften und Strukturen der Handlungssituation der Zielgruppe aufzuschließen“ (Meuser & Nagel, 1991, S. 447). Für den Untersuchungsgegenstand war es zusätzlich nötig, die persönlichen Einstellungen bezüglich geS der Befragten zu erfassen. Zu diesem Zweck wurden die Experten direkt nach ihrer persönlichen Meinung gefragt („Wenn Sie die Aufgabe hätten, ein neues Sorgerecht einzuführen, was würden Sie dann verändern?“). Viel aufschlussreichere Hinweise auf persönliche Einstellungen fanden sich aber in den vielen Schilderungen konkreter Fälle. Die Expertinnen und Experten gaben hier häufig klare Einschätzungen und Meinungen ab, die sich inhaltsanalytisch kategorisieren ließen. Häufig waren es kleine Nebensätze oder einzelne Worte, z. B. „das fand ich ganz prima“, „er hat angeblich…“. Wie bei den Elterninterviews kam auch hier die Software MAXQDA zum Einsatz. Einzelne Passagen und Schlüsselstellen wurden in kleinen Interpretationsgruppen analysiert (vgl. oben). Die durchgeführten Interviews erwiesen sich als äußerst reich an selbstläufigen Schilderungen von Fällen aus der Praxis und des Arbeitsalltags. Alle Befragten erzählten und erklärten ausführlich und hilfsbereit. Es gelang stets eine Interviewsituation herzustellen, in der die Interviewerin als Expertin aus einem anderen, eher theoretischen, Feld wahrgenommen wurde. Nachfragen der Interviewerin wurden nicht als kontrollierend oder feindlich wahrgenommen, sondern als Gelegenheit, die Praxis zu erklären (Meuser & Nagel, 1991, 450). Im Folgenden werden zunächst die Ergebnisse aus den Experteninterviews wiedergegeben, getrennt zwischen Urkundspersonen einerseits und Beratern des ASD andererseits.

„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 290<br />

9.1.2 Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)<br />

Außerdem wurden Mitarbeiter/innen des ASD befragt. Hier arbeiten mehrheitlich<br />

Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die Menschen in schwierigen<br />

Lebenssituationen beraten und unterstützen. Sie werden auch auf Initiative Dritter<br />

tätig.<br />

Da hier Gespräche zu allen Themen der Familie stattfinden und auch das Thema<br />

<strong>Sorgerecht</strong> in den Beratungen eine Rolle spielt, wurden fünf Expertinnen und ein<br />

Experte befragt. Zwei Interviews fanden in derselben Stadt statt, allerdings in sehr<br />

unterschiedlichen Stadtvierteln: Es handelt sich um ein gemischtes Wohngebiet und<br />

einen sozialen Brennpunkt.<br />

Der Zugang zu den Berater/innen erfolgte ebenfalls direkt über die<br />

Jugendamtsleitungen, die den Kontakt zum ASD herstellten.<br />

Die Jugendamtsleiter/innen waren zum allergrößten Teil überaus kooperativ und<br />

vermittelten schnell die richtigen Ansprechpartner/innen für unsere Befragung.<br />

Allerdings mussten mehrere Jugendämter in Großstädten, aber vor allem in den<br />

neuen Bundesländern die Teilnahme absagen, da die Arbeitsbelastung der<br />

Mitarbeiter/innen derart hoch ist, dass die Leitungen ihre Mitarbeiter/innen vor<br />

zusätzlicher Arbeit schützen wollten. Einige Jugendämter sicherten ihre Teilnahme<br />

zu, es wurden bereits Interviews terminiert, die dann aber kurzfristig abgesagt<br />

wurden, da Kolleginnen/Kollegen erkrankt waren, was einen Engpass in der<br />

Besetzung der Abteilung zur Folge hatte und eine Mitwirkung am Interview<br />

verhinderte.<br />

9.1.3 Interview und Auswertung<br />

Als Instrument der Datenerhebung wurde auch hier ein leitfadengestütztes offenes<br />

Interview gewählt (vgl. Anhang 14.3), wobei der Leitfaden eine stärkere Dominanz<br />

hatte als bei den Elterninterviews. Die offene aber themenzentrierende<br />

Eingangsfrage („Ich möchte mir gerne ein Bild von Ihrem Beruf und Ihrem beruflichen<br />

Alltag machen. Bitte beschreiben Sie die Abteilung/ die Beratungsstelle, für die Sie<br />

arbeiten und was genau Ihr Aufgabenbereich ist.“) wurde häufig sehr ausführlich und<br />

in einer ersten selbstläufigen Erzählphase beantwortet, entlang eigener<br />

Relevanzsysteme. Weitere Themenschwerpunkte der Expertenbefragung waren:<br />

Kontaktherstellen zu unverheirateten Eltern, Informationsmittel und -wege<br />

Schilderung des genauen Ablaufs und der Inhalte der Belehrung über das<br />

gemeinsame <strong>Sorgerecht</strong> und bei der Beurkundung,<br />

Bei den ASD-Mitarbeiter/innen: Beratungsthemen, Ablauf der Beratungen,<br />

Beschreibung der Klienten, wie kommt der Kontakt zustande?

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