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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 287<br />

8.12 Zwischenfazit: Nicht <strong>miteinander</strong> verheiratete Eltern an der<br />

Schwelle einer Modernisierung von Familienleben und Recht<br />

In der Gesamtschau der Interviews mit <strong>nicht</strong> verheirateten Eltern, die ein<br />

gemeinsames Kind haben, lassen sich je nach <strong>Sorgerecht</strong>sregelung die folgenden<br />

Unterschiede identifizieren.<br />

Zunächst finden sich bei den Paaren mit gemeinsamem <strong>Sorgerecht</strong> detailliertere<br />

Vorstellungen und Informationen zum <strong>Sorgerecht</strong> und mithin auch begründete<br />

Entscheidungen, Sorgeerklärungen abzugeben. Paare mit gemeinsamem <strong>Sorgerecht</strong><br />

begründen ihre Entscheidung mit vergleichsweise drastischen Vorstellungen, etwa<br />

der Befürchtung, die Mutter könne bei der Geburt sterben. Angesichts dieser<br />

Szenarien ist offenbar auch die Vorstellung von einer Trennung des Paares oder der<br />

Absicherung von Rechten eher denkbar und führt mitunter zum Ersatz der<br />

„Familiengründung durch Heirat“ mittels der Abgabe von Sorgeerklärungen.<br />

Auch wenn diese Entscheidungsgründe zunächst naheliegend erscheinen, wird bei<br />

Betrachtung der Paare ohne gemeinsames <strong>Sorgerecht</strong> deutlich, dass diese diffusere<br />

Entscheidungsmotive angeben oder im klassischen Sinne als „postponers“ gelten<br />

können: als Paare, die zwar <strong>nicht</strong> grundsätzlich gegen das gemeinsame <strong>Sorgerecht</strong><br />

sind, jedoch selbst die Abgabe der Erklärungen immer wieder aufschieben. Finden<br />

sich zum einen bei den Paaren, die kein gemeinsames <strong>Sorgerecht</strong> haben, sehr<br />

diffuse Ablehnungen ordnungspolitischer Maßnahmen oder ein relativ sicheres<br />

Vertrauen in die Selbstwirksamkeit und auch die Regulierung von Konflikten, deutet<br />

sich hier auch eine tendenziell traditionellere Aufgabenteilung an. Die Frau macht<br />

„allet Schriftliche“, das heißt auch, die Väter übernehmen bewusst oder unbewusst<br />

keine Verantwortung für den eigenen Rechtsstatus. Eine Auseinandersetzung mit<br />

Fragen wie Trennung oder Tod eines Partners wird mithin eher vermieden.<br />

Mit dieser Haltung korrespondiert, dass Paare mit gemeinsamer elterlicher Sorge<br />

tendenziell gleichberechtigtere Einstellungen zur Arbeitsteilung und zur<br />

Verantwortung innerhalb der Familie vertreten. Sie betrachten ein gemeinsames Kind<br />

eher als ein gemeinsames Projekt, während sich bei Paaren ohne gemeinsame<br />

elterliche Sorge die deutlichere Zuständigkeit der Mutter für das Kind abzeichnet.<br />

Diese Einstellung geht auch mit einer tendenziell wahrscheinlicheren Heirat einher.<br />

Wenngleich die traditionelle Aufteilung von den Müttern keineswegs kritiklos<br />

hingenommen wird, mitunter gar widersprüchliche und abwertende Haltungen zur<br />

„Hausfrau“ zu finden sind, zeichnet sich insgesamt ab, dass die Väter dieser<br />

Subgruppe weniger eigenständige Aufgaben bezüglich der Sorge für das Kind und<br />

den Haushalt leisten.<br />

Diesen beziehungs- und familienorientierten Motivlagen, sowie der Vorstellung einer<br />

Entscheidung für eine rechtliche Verbindung (die ja indem <strong>nicht</strong> geheiratet wird, auch

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