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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 285<br />

of my life supporting K, and regardless if we stay together or stay apart, I want to live<br />

with K and I think this is clear to her. It makes me very frustrated (...)” (V15, zog).<br />

Auch er kämpft um seine Rechte, aber <strong>nicht</strong> auf ihrem Terrain der alltäglichen Arbeit,<br />

sondern sich auf Recht und Gesetz und Diskriminierungsdefinitionen beziehend. 181<br />

Allerdings beschränkt sich der befragte Vater <strong>nicht</strong> nur darauf, im Trennungsfall<br />

Unterhalt bezahlen zu wollen, sondern er beabsichtigt, für den Rest seines Lebens<br />

mit seinem Kind zu leben, was auf ein starkes Gefühl der Verbundenheit und<br />

Verantwortung schließen lässt. Allerdings formuliert seine Partnerin in dem mit ihr<br />

geführten Interview ihre Antwort darauf klar und unterstellt ihm eine falsche<br />

Einschätzung der Realität:<br />

„Ich hab schon oft zu Y gesagt: Wenn wir uns trennen würden oder beziehungsweise<br />

wenn du mich für das bezahlen müsstest, was ein Au Pair kostet, was eine<br />

Haushälterin kostet, eine Köchin, eine Putzkraft et cetera, das könntest du dir <strong>nicht</strong><br />

leisten. Ist so, wie es jetzt läuft, du musst es anerkennen, du musst sehen, dass es<br />

ein Job ist“ (M15, zog).<br />

Die Verknüpfung zwischen Sorgearbeit, <strong>Sorgerecht</strong> und Sorgepflicht wird hier<br />

besonders deutlich. Das gemeinsam ausgeübte <strong>Sorgerecht</strong> ist für die Befragte ein<br />

Familienideal, das sie anstrebt, von dem ihre Familie aber noch entfernt ist,<br />

weswegen sie es bis jetzt für sich ablehnt.<br />

8.11.8 Zusammenfassung<br />

Die alltägliche Organisation des Familienlebens, der Haushalt und die tägliche Sorge<br />

um das Kind wird in vielen Familien überwiegend von den Müttern geleistet.<br />

Für einige Eltern ist dies so gewünscht und von den Müttern <strong>nicht</strong> mit einem Gefühl<br />

der Benachteiligung verbunden, da der Mann als Hauptverdiener auf diese Weise<br />

seine Verantwortung als Vater erfüllt.<br />

Viele Mütter in dieser Stichprobe können diese Rollenaufteilung <strong>nicht</strong> akzeptieren,<br />

fühlen sich durch die Geburt eines Kindes in unterschiedlich starkem Ausmaß<br />

benachteiligt und zu beruflichen Rückschritten gezwungen. Es entstehen Konflikte<br />

zwischen den Partnern, da die Frauen mehr selbstverständliches Engagement des<br />

Vaters für Haushalt und Kind einfordern. Automatische Zuschreibungen von<br />

bestimmten Tätigkeiten werden in Frage gestellt. In einigen Fällen wird der<br />

181 Günter (2007) macht darauf aufmerksam, dass es für Männer leichter zu sein scheint, den<br />

„objektiven“ (Günter, 2007, S. 50) Rechtsweg für ihre Belange zu gehen, als sich, wie es Mütter eher<br />

tun, auf die emotionale zwischenmenschliche Ebene der Beratung oder des Gesprächs zu begeben:<br />

„Ans Recht adressierte Ansprüche von Vätern wirken automatisch neutral und objektiv, die der Mütter<br />

hingegen als selbstsüchtig und triebgesteuert, manipulativ, solange Mütter die psychosoziale Seite der<br />

Elternbeziehung – als biologische – repräsentieren und das Recht die Funktion übernimmt, die<br />

Objektivität der Ansprüche des Vaters zu (er-) klären“ (ebd. S. 51).

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