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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 283<br />

haben da eine bestimmte Aufhängetechnik und sind da ein bisschen speziell. (…) Ich<br />

mache die Wäsche unaufgefordert und es fällt mir ins Auge, wenn der Wäschesack<br />

überquillt, beziehungsweise er quillt meistens gar <strong>nicht</strong> erst über. Und ich muss<br />

immer darauf hinweisen: Du, das Badezimmer würde sich freuen, wenn es mal<br />

wieder einen Besuch vom Reinigungsmittel bekäme. Also er kommt nie, fast nie von<br />

allein drauf, ehm dass was gemacht werden muss. Und es fällt ihm auch, glaube ich,<br />

<strong>nicht</strong> auf oder er ist es sich <strong>nicht</strong> bewusst, wie viel gemacht werden muss in einem<br />

Haushalt“ (M15, zog).<br />

Zwar strebt sie Gleichheit an, beurteilt ihren Partner allerdings mit harten und<br />

abwertenden Worten, häufig in der direkten Rede. Sie müsse permanent „daran<br />

arbeiten“ und „kämpfen“, dass schlechte Angewohnheiten <strong>nicht</strong> „einreißen“. Was<br />

„Faulheit“ angehe, seien nach „unten hin keine Grenzen gesetzt“ (M15, zog). Sie<br />

freue sich „wahnsinnig darüber, wenn er was aus freien Stücken macht, ohne darauf<br />

hingewiesen zu werden“ (M15, zog). Sie investiere weit mehr als er in ihr<br />

gemeinsames Leben.<br />

Ähnlich argumentiert sie auch im Hinblick auf die Aufteilung der Abhol- und Bringtage<br />

des Kindes zur Krippe, wo sie sich ebenfalls benachteiligt sieht, da sie um jeden<br />

komplett freien Tag, an dem sie sich völlig ihrer Magisterarbeit widmen kann,<br />

„kämpfen muss“. Andersrum habe sie ihn beruflich wesentlich mehr unterstützt als er<br />

sie. Sie sei zwei Jahre zuhause geblieben, er habe in dieser Zeit sein Studium<br />

beendet, und „sein Leben weniger zurückstellen“ (M15, zog) müssen als sie.<br />

Insgesamt vergleicht sie ihre beruflichen Chancen sehr stark mit den seinen und<br />

kommt mehrmals zu dem Schluss, dass sie ihm ermöglicht hat, einen guten Start ins<br />

Berufsleben zu bekommen, womit sie jedoch zu ihrer eigenen Benachteiligung auch<br />

noch selbst beigetragen hat.<br />

Das Ungerechtigkeitsgefühl erstreckt sich <strong>nicht</strong> nur auf klar teilbare Bereiche wie<br />

Haushalt, Kinderbetreuung/-erziehung und Arbeit, sondern auch auf biologische<br />

Gegebenheiten, wie Schwangerschaft und Geburt.<br />

„Ich fand das von vornherein wahnsinnig ungerecht. Und ich hab mir am Anfang<br />

immer gedacht: Naja, du opferst da deinen Körper und ehm lässt dich da ausleiern<br />

und ich hab 24 kg zugenommen, rollst da durch die Gegend ehm und dann presst du<br />

dieses Kind auf die Welt und dann bist du sozusagen, ob du willst oder <strong>nicht</strong>, mehr<br />

oder weniger an Kind und Haushalt gefesselt. Also ich glaube, das, was du als Frau<br />

aufgibst, ehm ist größer und kann von den Männern in keiner Weise eingeholt<br />

werden" (M15, zog).<br />

Das alleinige <strong>Sorgerecht</strong> wird hier zur Gegenleistung für die erbrachten „Opfer“ und<br />

das empfundene Unrecht. Paraphrasiert könnte man sagen: Die körperliche<br />

Benachteiligung durch Schwangerschaft und Geburt zusammen mit der beruflichen<br />

und finanziellen Benachteiligung durch die Babypause werden in diesem Fall einzig<br />

und allein durch den Besitz der alleinigen Sorge für das Kind aufgewogen. Die

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