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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 281<br />

„Und ich hatte immer das Gefühl, das ist selbstverständlich für Y und ich bin da total<br />

froh drüber. Wir sind da beide sehr einige, wie die Verteilung so läuft. Also dass wir<br />

beide einfach an der Gestaltung des Alltags und so an Erziehungsfragen ehm ja, uns<br />

das wirklich teilen. Und Anteil nehmen“ (M4, zmg).<br />

Im Rückblick auf die obigen Befunde, die auf eine familiäre Hierarchie hindeuten, in<br />

der die Mutter bestimmt und der Vater eher ausführt, zeigt sich an diesen Fällen ein<br />

Bruch mit familiären Dominanzverhältnissen, da beide Elternteile „Anteil“ nehmen,<br />

sprich im Alltag emotional eingebunden sind.<br />

Dies zeigt sich auch bei einer anderen Familie, die aufgrund unterschiedlicher<br />

„Biorhythmen“ (V2, M2, zmg), die Betreuung des Kindes gut aufteilen kann. Selbst<br />

wenn die Arbeitsteilung im Haushalt klischeehaft wirkt („Also ich mache die Wäsche<br />

und bin für alles in der Küche verantwortlich. Und ehm dafür macht er dann das<br />

Handwerkliche oder staubsaugt. Also wir teilen uns das ziemlich gerecht auf“, (M2,<br />

zmg), findet doch eine bewusste Aufteilung statt, die auch als gerecht empfunden<br />

wird.<br />

Einige Äußerungen der Eltern weisen darauf hin, dass das Zusammensein mit dem<br />

Kind als echte Arbeit gesehen wird. So benutzen Eltern das Wort „erste Schicht“ (z.<br />

B. V4, zmg), wenn es darum geht, wer das Kind nach dem Aufstehen versorgt. Das<br />

Kind ist ein „gemeinsames Projekt“ (M16, gmg), und erhält damit eine markt- und<br />

zielorientierte Richtung. Im Vergleich mit den eher abwertenden Äußerungen zum<br />

Thema „Hausfrau“ (vgl. Kapitel 8.11.4) könnte dies eine Strategie sein, Haushalt und<br />

das Zusammensein mit einem Kind aufzuwerten.<br />

Mehrere Textstellen weisen auch darauf hin, dass Gleichberechtigung zwischen den<br />

Partnern ein bewusst formuliertes Ziel ist, das mit der Übernahme von Verantwortung<br />

in Verbindung gebracht wird.<br />

„Und da ist es dann eben auch gut, dass ich eben auch viel Zeit hatte mit dem<br />

Kleinen und dann eben auch gleiche Verantwortung gehabt habe, dass es <strong>nicht</strong> nur<br />

alles an ihr hing“ (V4, zmg).<br />

Gleichberechtigung wird von den Paaren immer wieder in den verschiedenen<br />

Lebensbereichen geprüft, was Verhaltensänderungen zur Folge hat:<br />

„als K noch <strong>nicht</strong> auf der Welt war, da haben wir uns immer mal abgesprochen, weil<br />

ich mich da ein bisschen ungerecht behandelt gefühlt habe. Also ein bisschen<br />

benachteiligt. Aber seitdem K auf der Welt ist, hat Y sich anscheinend auch ein<br />

bisschen gewandelt und macht mehr im Haushalt. Also da brauchen wir eigentlich<br />

keine großartigen Absprachen mehr zu treffen“ (M3, zmg).<br />

8.11.7 Der Kampf um Gleichberechtigung: Die aeS als Faustpfand der Mütter<br />

Der Fall eines unverheirateten Elternpaars ohne geS ist exemplarisch relevant, da für<br />

die Mutter Gleichberechtigung ein handlungsleitender Wert ist, den sie in ihrer

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