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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 266<br />

ähnlich dar, nämlich wie oben beschrieben, als reine Formalität ohne emotionale<br />

Bedeutung:<br />

„Kann ick gar nich' mehr so janz jenau sagen. Das war 'ne Frau. Ja, war einfach nur<br />

Behörde, ja. Unterschreiben, jut is'. Viel mehr war et denn nich'“ (V12, zog).<br />

Wobei in drei Interviews Formulierungen gewählt werden, die die Diskrepanz<br />

zwischen der emotionalen, innerlich empfundenen Vaterschaft und der per<br />

Unterschrift bezeugten Vaterschaft verdeutlichen.<br />

„Das war ja ein bisschen unangenehm für mich. Weil für mich war natürlich, dass ich<br />

der Vater bin. Aber (4 Sek. Pause)) es ist // konnte ich ja nachvollziehen“ (V6, zog).<br />

„Das kapiert man noch gar <strong>nicht</strong> als Vater, was da passiert. Den Sohn anmelden, da<br />

ist man schon aufgeregt, aber so richtig realisieren tut man das erst, wenn der Sohn<br />

auf der Welt ist“ (V10, zog).<br />

Die Flut an Formularen und Anträgen, die nach der Geburt eines Kindes nötig ist,<br />

wird von vielen Eltern als verwirrend beschrieben. Man bringt die Bescheinigungen<br />

und die zuständigen Ämter durcheinander.<br />

„Also die hat jetzt da uns die Formulare gegeben, die haben wir ausgefüllt. Hat uns<br />

erklärt, dass wir so und so viele Geburtsurkunden kriegen. Und hat uns mehrere<br />

Bescheinigungen für Elterngeldantrag, Krankenversicherung, mmh was war es denn<br />

noch? Kindergeldantrag mitgegeben und eben erklärt, dass wir die Geburtsurkunden<br />

ja, genau, dass man da zwei oder drei Originale bekommt und den Rest muss man<br />

zahlen oder so“ (M13, zog).<br />

Dies kann dazu führen, wie in diesem Fall, dass die Eltern dachten, sie hätten das<br />

gemeinsame <strong>Sorgerecht</strong>, haben es aber gar <strong>nicht</strong>. Diese Tatsache wurde der Mutter<br />

erst im Verlauf des Interviews bewusst.<br />

„Also wir haben // er hat die Vaterschaft anerkannt auf dem Stand// oder wo ist das?<br />

Geburtenamt, Standesamt waren wir zusammen. Und hat praktisch unterschrieben,<br />

dass er der Vater ist. Aber Sie haben mich auch schon darauf aufmerksam gemacht,<br />

dass man das <strong>Sorgerecht</strong> auch noch mal extra beantragen muss. Das haben wir<br />

<strong>nicht</strong> gemacht“ (M13, zog).<br />

Bei der Beurkundung der Vaterschaft findet keinerlei zusätzliche Information zur geS<br />

statt:<br />

„Hat mich gar <strong>nicht</strong> gefragt: Sie ist <strong>nicht</strong> mit Ihnen verheiratet, also alleiniges<br />

<strong>Sorgerecht</strong>. Fertig und zufrieden“ (M7, zog).<br />

Einige Eltern berichten, dass ihnen aus unterschiedlichen Gründen die Erklärung der<br />

geS als ein weiterer komplizierter Schritt dargestellt wurde:<br />

„Und dann haben sie auch gefragt: Wollen Sie das <strong>Sorgerecht</strong> noch ändern? Das<br />

können wir jetzt <strong>nicht</strong> machen, das dauert zu lange. Okay. Und dann haben wir<br />

gesagt: Okay, dann machen wir das <strong>nicht</strong>“ (M10, zog).<br />

In einem besonders plastisch geschilderten Fall findet zwar eine Information über die<br />

geS statt, die Sachbearbeiterin plädiert sogar dringend dafür, allerdings wird das<br />

Thema in direkten Zusammenhang mit einer möglichen Trennung gebracht, was die

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