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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 264<br />

Zwei Befragte schildern die Atmosphäre im Jugendamt sehr bildlich, allerdings als<br />

eher unvereinbar mit Feierlichkeit und Information, sondern als skurril und surreal:<br />

„Ja, beim Jugendamt war das halt ein Amt. Ein (…) ein Zimmer, muss ich immer dran<br />

denken, aber es ist klassisch: ein Zimmer, wo ganz viele Katzenbilder hängen und<br />

viele Blumen sind. ((lacht)) Und lauter kleine Dinge auf dem Schreibtisch stehen. Da<br />

läuft eine sogenannte Amtsperson rum, gerne auch mal in Hausschuhen. Mmh, wir<br />

konnten da sehr drüber lachen“ (M16, gmg).<br />

„Und das war ein Büro, wo ich dachte: Was is' hier los. (…) Also das war voll mit<br />

Akten. (….) Also der, ihr ganzer Schreibtisch war von solchen Aktenstapeln belegt.<br />

Also wie in 'ner Filmszene. Also wenn das noch verraucht gewesen wäre und dann<br />

diffuses Licht, könnte man denken: Oh, die nimmt Geheimaufträge entgegen“ (V17,<br />

gmg).<br />

8.10.2 Warnungsimplikation: Unwiderrufliche Entscheidung<br />

Die Urkundspersonen machen auf die Endgültigkeit dieser Entscheidung<br />

aufmerksam, was von allen Befragten erinnert und meist auch kommentiert wird.<br />

Diese Betonung der Endgültigkeit wirkt verunsichernd und warnend:<br />

„Dann hab ich gesagt: Och, jetzt hast du doch alles abgegeben. Weil die dort gesagt<br />

hat, die Dame: Sind Sie sich sicher und Sie wissen, was das für Auswirkungen hat<br />

und so. Und dann unterschreibst und denkst: Mh, war es jetzt wirklich richtig, dass du<br />

das so // oder hättest du doch dagegen sein sollen?“ (M5, zmg).<br />

Im weiteren Deutungsfeld werden Aussagen der Urkundsperson genannt, die<br />

durchweg in einem angstbesetzten und negativen Assoziationsfeld angesiedelt sind:<br />

„letztendlich geht es dann vor Gericht“ (M5, zmg).<br />

„Sorgeaberkennung geht nur bei Kindeswohlgefährdung“ (M9, zog).<br />

„Sie können sich eine Menge Ärger bei der Trennung ersparen“ (M3, zmg).<br />

„Sie geben da ein starkes Stück aus der Hand“ (M11, zog).<br />

Vor allem die Mütter kommen in eine Situation, in der sie zwar etwas zusammen mit<br />

dem Vater entschieden haben, angesichts der Warnungen, die die Urkundsperson<br />

ausspricht, aber verunsichert werden und in einigen Fällen kein sicheres Gefühl<br />

mehr haben.<br />

Die Urkundspersonen weisen auf die „Konsequenzen“ dieser<br />

<strong>Sorgerecht</strong>sentscheidung hin, was durch Wortwahl und Wahl der Beispiele den<br />

Warnungscharakter noch verstärkt:<br />

„Die hat da ganz genau, die hat über Verpflichtungen geredet, was halt auf mich<br />

zukommt. Dass wir halt uns dann gemeinsam ums Kind kümmern. Dass man für das<br />

Kind auch da sein muss. Und dass halt auch diese Unterhaltsforderungen sozusagen<br />

damit gewährleistet sind, (…) ein bisschen so auf die Bürden eingegangen, die das<br />

halt mit sich bringt“ (V3, zmg).

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