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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 262<br />

8.9 Brief vom Jugendamt für <strong>nicht</strong> verheiratete Mütter<br />

Das Jugendamt verschickt an alle unverheirateten Mütter einen Brief, der von<br />

Kommune zu Kommune anders gestaltet wird, aber im Normalfall Telefonnummern<br />

und Informationen zum Thema Vaterschaftsanerkennung, Unterhalt, <strong>Sorgerecht</strong> und<br />

Umgang enthält. An diesen Brief kann sich kein Vater im ganzen Sample erinnern,<br />

was daran liegen könnte, dass er nur an die Mütter adressiert ist. Dennoch scheinen<br />

die Mütter die Väter auch <strong>nicht</strong> darüber informiert zu haben, oder <strong>nicht</strong> in einer Art<br />

und Weise, die den Vätern im Gedächtnis geblieben wäre. Hier findet sich ein<br />

Geflecht aus ggf. mangelnder Information auf der Seite der Mütter und aus einem bis<br />

zu völligem Erinnerungsverlust reichenden Desinteresse auf der Seite der Väter.<br />

Allerdings können sich auch <strong>nicht</strong> alle Mütter an diesen Brief vom Jugendamt<br />

erinnern.<br />

Von den mit den Vätern zusammenlebenden Müttern kann sich nur eine Mutter an<br />

einen Brief, vom Jugendamt erinnern, der bereits einen Terminvorschlag für den<br />

Besuch einer Sozialarbeiterin enthielt. Dieses Angebot wurde auch angenommen,<br />

wenn auch nur zögerlich, da es einen gewissen „Zwangscharakter“ hatte. Im<br />

Rückblick wurde dieser Besuch aber als sehr positiv, informativ und hilfreich<br />

wahrgenommen.<br />

Bei den zusammenlebenden Müttern mit aeS finden sich Beschreibungen des<br />

Jugendamtsbriefes. Eine Mutter legte den Brief allerdings sofort weg, da er sich in<br />

ihrer Deutung nur an Alleinerziehende richtete, eine Gruppe, zu der sie sich selbst<br />

<strong>nicht</strong> zählt. Zwei Mütter erinnern sich ebenfalls an ein Schreiben mit „Informationen<br />

über Beratungsstellen und Kita-Plätze“ (M8, zog) und dem Angebot, dass „jemand<br />

vorbeikommt“ (M7, zog), ein „Begrüßungsservice der Stadt P.“ (M7, zog).<br />

Die erinnerten Inhalte des Briefes beschreiben in erster Linie Informationen für junge<br />

Familien, Beratungsstellen und Kita-Plätze, „welche Möglichkeiten man als Familie<br />

hat“ (M7, zog), das Thema <strong>Sorgerecht</strong> wird <strong>nicht</strong> genannt.<br />

8.10 Deutungen des Termins beim Jugendamt<br />

Der Termin beim Jugendamt stellt einen zentralen Teil der Interviews dar. Die<br />

Schilderungen und Deutungen der Eltern lassen sich anhand von fünf Überbegriffen<br />

zusammenfassen.<br />

Information – die Paare sind entweder teilweise bereits informiert, wenn sie<br />

zur Abgabe der Sorgeerklärung kommen oder halten die „Belehrung“ für<br />

unangemessen.

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