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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 26<br />

Angelegenheit übertragen. 28 Im Ergebnis ähnlich entschied das AG Heidenheim, das<br />

jeweils dem Elternteil die Entscheidungsbefugnis für die Teilnahme an einer<br />

zweiwöchigen Sprachreise nach England auf denjenigen Elternteil übertrug, bei dem<br />

die Kinder lebten. 29 In diesem im Gegensatz zu den übrigen anders gelagerten Fall<br />

ging es <strong>nicht</strong> um eine Reise, die ein Elternteil mit dem Kind plante, sondern um die<br />

eigenständige Sprachreise. Die Mutter äußerte Bedenken, ob aufgrund der<br />

Beteiligung Großbritanniens am Irak-Krieg der Aufenthalt dort sicher sei.<br />

Das OLG Köln hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Mutter mit dem Kind für<br />

zwei Wochen Urlaub in einem Ferienort in Ägypten machen wollte. Der Vater sah<br />

erhebliche Gesundheitsrisiken für das dreijährige Kind, was der Senat bestätigte. 30<br />

In einer anderen Konstellation beantragte die Mutter die Übertragung des<br />

Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich, weil sie befürchtete, dass der Vater das Kind<br />

nach einer Reise in seine syrische Heimat <strong>nicht</strong> nach Deutschland zurückbringen<br />

werde. Das AG Leipzig 31 hat diesen Antrag abgelehnt, weil aus seiner Sicht im<br />

konkreten Fall keine Anhaltspunkte für ein solches Vorgehen des Vaters vorlagen.<br />

c) Staatsangehörigkeit und Passangelegenheiten<br />

Das OLG Hamm 32 war in einem <strong>Sorgerecht</strong>sverfahren mit durchgreifenden<br />

Meinungsverschiedenheiten der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern hinsichtlich der<br />

Staatsangehörigkeit des Kindes konfrontiert. Die Eltern besaßen ursprünglich beide<br />

die türkische Staatsangehörigkeit und erwarben später die deutsche. Die nach der<br />

Einbürgerung geborene jüngere Tochter besaß schon seit ihrer Geburt die deutsche<br />

Staatsangehörigkeit, die ältere Tochter war Türkin. Die Mutter wollte durchsetzen,<br />

dass die ältere Tochter bereits vor Volljährigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit<br />

erwirbt, der Vater war dagegen. Das Gericht übertrug der Mutter als Teilbereich der<br />

elterlichen Sorge die Entscheidung über den Erwerb der deutschen<br />

Staatsangehörigkeit durch die Tochter, weil die Tochter bei der Mutter ihren<br />

Lebensmittelpunkt hatte und dort daher auch die Folgen einer Einbürgerung relevant<br />

würden; außerdem entspreche die Einbürgerung dem Kindeswohl am besten, weil<br />

diese mit <strong>nicht</strong> unerheblichen praktischen Vorteilen für die Tochter, beispielsweise<br />

bei Auslandsreisen, verbunden sei.<br />

In mehreren der untersuchten Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre ging es um<br />

Streitigkeiten der Eltern, die direkt oder indirekt die Beantragung oder Verlängerung 33<br />

28 AG Freising FamRZ 2004, 968.<br />

29 AG Heidenheim FamRZ 2003, 1404.<br />

30 OLG Köln FamRZ 1999, 249.<br />

31 AG Leipzig FamRZ 2007, 1836.<br />

32 OLG Hamm FamRZ 2006, 1058.<br />

33 OLG Hamburg MDR 1999, 748.

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