23.01.2013 Aufrufe

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 254<br />

angenehm“ (M19, gmg).<br />

Als familiäres Ziel schildert der befragte Vater eine harmonische Patchwork-Familie.<br />

Auch wenn er sich bewusst ist, dass dies momentan noch <strong>nicht</strong> möglich ist, wird<br />

diese Wunschvorstellung aktiv verfolgt.<br />

„Natürlich hab ich manchmal die Vorstellung, irgendwann verstehen sich alle ganz<br />

prima und dann mietet man sich im Sommer ein Haus in Südfrankreich und fährt<br />

dann mit den Kindern hin, ja. Also so diese klassische Patchwork-Familie. Das will<br />

ich jetzt <strong>nicht</strong> ausschließen und das wäre natürlich nett“ (V16, gmg).<br />

Abschließend kann man feststellen, dass diese Paare alle Belange, die das<br />

<strong>Sorgerecht</strong> tangieren, selber lösen und erfolgreich Lösungen finden. Allerdings<br />

schildert M19 eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Vater ihres Kindes kurz<br />

nach der Trennung. Nicht Wut oder andere Emotionen führten zu der gerichtlichen<br />

Auseinandersetzung, sondern lediglich rationale Überlegung:<br />

„wenn wir unterschiedlicher Meinung sind, muss eben das Gericht darüber<br />

entscheiden. Ist ja auch richtig“ (M19, gmg).<br />

Aber auch diese Erfahrung hatte keine negative Eintrübung des Verhältnisses zum<br />

Vater zur Folge.<br />

„Also wir haben das jetzt <strong>nicht</strong> beide <strong>nicht</strong> persönlich genommen, dass wir uns da bei<br />

Gericht gesehen haben. Weder er noch ich“ (M19, gmg).<br />

Ansonsten spielt die Tatsache, dass die geS erklärt wurde, in den Berichten der<br />

Befragten keinerlei Rolle und wird erst auf Nachfrage thematisiert.<br />

„Ich hätte mich wahnsinnig in Y getäuscht, wenn der sich, wenn der je die Idee<br />

gehabt hätte, sich da ganz rauszuziehen. Mmh, nee, ich glaub, wir hätten auch ohne<br />

gemeinsames <strong>Sorgerecht</strong> das in der Form geregelt“ (M16, gmg).<br />

8.7.2 Die konflikthafte Trennung<br />

Demgegenüber stehen neun Befragte, deren Trennungsgeschichte wesentlich<br />

konfliktbeladener ist. Auch die Situation zum Zeitpunkt des Interviews war in keinem<br />

Fall problemlos.<br />

Bei den Interviewten handelt es sich um eine Mutter und zwei Väter mit der geS; und<br />

um drei Mütter und drei Väter ohne die geS.<br />

Eine eingehende Analyse der Fälle kann in diesen Bericht <strong>nicht</strong> einfließen. Es soll<br />

hier lediglich untersucht werden, ob die <strong>Sorgerecht</strong>sregelungen bei den Trennungen<br />

eine Rolle gespielt haben oder ob sie für die getroffenen Regelungen das Kind<br />

betreffend relevant waren.<br />

Alle befragten Väter haben Kontakt zu und regelmäßigen Umgang mit ihrem Kind<br />

oder ihren Kindern, die ausnahmslos bei den Müttern leben. Eine Mutter (gmg)<br />

wünscht sich, dass der Vater mehr Umgang hätte, dieser lehnt aber ab, da er „es

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!