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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 25<br />

In einem anderen Fall ging es um die Unterbringung in einem Internat. 21<br />

b) Reise<br />

Ebenfalls häufiger Gegenstand von gerichtlichen Verfahren ist die Gestattung bzw.<br />

Durchführung von (Urlaubs-)Reisen des Kindes. In der Regel will der Elternteil, bei<br />

dem das Kind lebt, mit diesem verreisen, der andere Elternteil lehnt dies ab. Es gibt<br />

aber auch Fälle, in denen der andere Elternteil im Rahmen seiner Umgangskontakte<br />

mit dem Kind verreisen möchte – sei es als Ferienreise oder als Besuch im<br />

Herkunftsland. In der Regel kann der Elternteil, bei dem sich das Kind rechtmäßig<br />

aufhält, mit diesem ohne Zustimmung des jeweils anderen Elternteils verreisen,<br />

wenn es sich um vertraute Reiseziele und/oder kurze Strecken handelt, weil dies zur<br />

Alltagssorge gezählt wird. Dies wurde beispielsweise durch das OLG Frankfurt<br />

a. M. 22 für eine einwöchige Urlausreise innerhalb Europas entschieden, die der –<br />

allerdings <strong>nicht</strong> sorgeberechtigte – Vater mit dem Kind antreten wollte.<br />

Auch außereuropäische Urlaubsziele können nach Ansicht des OLG Karlsruhe 23<br />

ohne Zustimmung des anderen Elternteils besucht werden, wenn die Situation im<br />

Urlaubsgebiet (keine Reisewarnungen, klimatische Bedingungen, Standards des<br />

gebuchten Hotels) und ebenso die persönlichen Verhältnisse der Familie <strong>nicht</strong><br />

dagegen sprechen. Dies gilt beispielsweise für eine Reise mit einem elfjährigen Kind<br />

nach China, wenn der Vater dort schon häufiger auch mit den Geschwistern war und<br />

zuvor bereits über dieses Thema gesprochen worden war. 24<br />

Anders ist dies zu beurteilen, wenn ein Elternteil mit dem Kind eine längere Flugreise<br />

antreten will, worum in mehreren Fällen gestritten wurde. 25 Als problematisch wurde<br />

vom anderen Elternteil meist angesehen, dass der mehrstündige Flug eine zu große<br />

Belastung für das Kind darstellt 26 oder auch, dass das Kind in der fremden<br />

Umgebung eines ihm <strong>nicht</strong> vertrauten Kulturkreises überfordert sein würde,<br />

insbesondere, wenn es noch jünger ist 27 .<br />

In einem Fall wollte der Vater mit dem Kind in die USA reisen, was die Mutter mit der<br />

Begründung ablehnte, dass die USA an einem Krieg beteiligt seien und deshalb<br />

erhöhte Gefahren für das Wohl des Kindes zu befürchten wären, insbesondere durch<br />

terroristische Anschläge; letztlich wurde der Mutter die Entscheidung in dieser<br />

21 OLG Hamburg JAmt 2001, 195.<br />

22 OLG Frankfurt 30.07.2008, 2 UF 185/08.<br />

23 OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 1368.<br />

24 OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1004.<br />

25 Vgl. AG Rosenheim FamRZ 2004, 49 (Philippinen); OLG Frankfurt FamRZ 2007, 753 (Kolumbien).<br />

26 OLG Naumburg FamRZ 2000, 1241; OLG Naumburg FamRZ 2010, 139.<br />

27 OLG Köln DAVorm 1999, 243; OLG Köln JAmt 2005, 91; AG Kandel 08.05.2008, 1 F 450/07.

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