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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 247<br />

<strong>Sorgerecht</strong>s nach Prüfung des Partners hinweisen. Implizit bedeutet dies, dass die<br />

Mütter das Gefühl haben, die Entscheidung über die geS in erster Linie selbst<br />

getroffen zu haben. Dennoch wird deutlich, dass die Frage des „Sorgens“ für Eltern<br />

eng mit dem <strong>Sorgerecht</strong> verknüpft ist. Das heißt, für die Eltern ist im Hinblick auf das<br />

<strong>Sorgerecht</strong> von Bedeutung, wer alltäglich und verlässlich Verantwortung für das<br />

gemeinsame Kind übernimmt. Verkürzt ausgedrückt ließe sich dies in der Formel<br />

festhalten: wer <strong>nicht</strong> sorgt, ist <strong>nicht</strong> sorgeberechtigt.<br />

8.5.2.4 <strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong>, um den Vater zu binden<br />

In einem Fall ging die Initiative zur Abgabe der geS von der Mutter aus. „Sie wollte<br />

das“ (V2, zmg). Den Vater überzeugte letztendlich die Vorstellung einer gewissen<br />

Sicherheit im Todesfall der Mutter, er war aber ansonsten ohne Kenntnisse über die<br />

geS und konnte sich an den Termin zur Erklärung der geS bei Jugendamt <strong>nicht</strong><br />

erinnern. In der Analyse des Falls insgesamt deutet sich an, dass die Erklärung der<br />

geS für die Mutter, die bereits ein Kind aus einer ersten Ehe hat, eine Möglichkeit<br />

darstellt, den neuen Partner und Vater des zweiten Kindes in die Familie zu<br />

integrieren: „Irgendwo sind wir ja auch eine Familie. Und deswegen haben wir das so<br />

gemacht“ (M2, zmg).<br />

8.6 Namensgebung und Heiratspläne: Deutungen im<br />

Zusammenhang mit dem <strong>Sorgerecht</strong> bei Paaren mit<br />

Paarbeziehung<br />

Im Folgenden werden zwei weitere Themenkomplexe beschrieben, die sowohl für<br />

Paare mit als auch für Paare ohne gemeinsames <strong>Sorgerecht</strong> für die subjektive<br />

Familienkonstruktion von Bedeutung sind. Zunächst finden sich Begründungen, die<br />

im Zusammenhang mit dem Nachnamen stehen. Es scheint, als sei für die jeweilige<br />

Familienkonstruktion der Nachname von emotionalerer Bedeutung als die Regelung<br />

des <strong>Sorgerecht</strong>s. Im zweiten Teil wird beleuchtet, wie die <strong>nicht</strong> verheirateten Paare<br />

zur Ehe stehen. Hier lassen sich vor allem ambivalente Deutungen erkennen.<br />

8.6.1 Name als Teil der subjektiven Konstruktion der Familie<br />

Ein weiteres Thema, über das Eltern nachdenken und das sie in Beziehung zum<br />

<strong>Sorgerecht</strong> setzen, ist der Nachname, den das Kind tragen soll.<br />

Bei den Eltern mit der geS haben in vier von fünf Fällen die Kinder den Namen des<br />

Vaters. Im Vergleich dazu haben in acht von acht Fällen mit der Mutter als Inhaberin<br />

der alleinigen eS die Kinder ihren Namen. Dies lässt vermuten, dass die Väter, die

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