Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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23.01.2013 Aufrufe

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 244 Kind kämpfen muss, das Kind eventuell den Großeltern zugesprochen wird oder man der Willkür bestimmter Sachbearbeiter/innen ausgeliefert ist. Diese befragten Eltern gehen nicht davon aus, dass im Todesfall der Mutter menschlich und zu ihren Gunsten entschieden wird, sondern im Gegenteil, dass sie ihre Elternschaft und ihre Eignung als Vater erst beweisen müssen, was mit einem langen und anstrengenden Kampf der Formulare und Formalitäten assoziiert wird. „Lassen Sie mal was passieren, wo geht das Kind hin? Man weiß ja nie, wie die Behörden reagieren. Hat man eine blöde Bearbeiterin, die sagt dann: Ja, das Kind geht erstmal zu Pflegeeltern oder ins Heim oder wie auch immer. Das hat man ja alles schon gehört. Und das möchte ich eigentlich vermeiden“ (M2, zmg). Es zeichnet sich ab, dass Szenarien wie Trennung oder Beteiligung im Alltag weniger häufig als Gründe für den formalen Akt der Sorgeerklärung genannt werden. Die Sorgeerklärung wird, ähnlich einem Testament, als Absicherung für den dramatischen Notfall gedeutet, die formale Regulierung des Alltags ist demgegenüber weniger bedeutsam. 8.5.2.2 Rechte des Vaters bei Trennung sichern Das Thema Trennung hat bei den Befragten selten Priorität. So haben zwei von fünf Paaren mit geS „noch nie drüber gesprochen“ (M1, zmg). Auf Nachfrage wird Trennung aber gerade von den Vätern mit geS durchaus thematisiert und teilweise auch detailliert beschrieben, was darauf schließen lässt, dass ein Trennungsszenario bereits gedanklich durchgespielt wurde. Die Väter legen hier besonderen Wert darauf, beim Rechtsstreit „gleiche Karten“ (V3, zmg) zu haben. „Ich denke immer in die Zukunft. Also ich bin nicht so einer, der jetzt rosa Wolken sieht. Ich sag: Okay, das und das kann passieren. Das passiert ja jedem zweiten Paar. (…) das war so mein komischer Gedanke, wenn sie einen neuen Partner hätte (…) dann kommt ja der neue Partner und dann stellt er so ein bisschen Ersatzpapi. (…) Das war so ein Sicherheitsgedanke dann, im Prinzip, ersetzt man schon meinen Familiennamen, (…) wenn es zum Beispiel vor Gericht gehen würde, ich dürfte ihn nicht sehen oder wie oder ich weiß nicht. Und ich denk mir da aus dem Sicherheitsgedanken: Also das ist mir halt ganz, ganz wichtig“ (V5, zmg). Dieser Vater beschreibt, dass er auch nach einer Trennung im Haus bei seinen Kindern wohnen bleiben würde, da die Kinder für ihn „eigentlich das Wichtigste“ sind. Die Paare mit geS im vorliegenden Sample gehen überwiegend implizit davon aus, dass im Falle einer Trennung die Kinder bei der Mutter leben würden. Nur ein Vater stellt klar, dass dies für ihn nicht selbstverständlich sei und er darum kämpfen würde, dass sein Kind bei ihm lebt. „Ich habe eine sehr starke Bindung. Da wäre ich egoistisch. Es käme definitiv zum Rechtsstreit“ (V3, zmg). Die Mütter betonen, wie wichtig ein regelmäßiger Kontakt zum Vater ist und dass sie

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 245 diesen „in jedem Fall“ auch nach einer Trennung sicherstellen würden. „Ich würde ihm niemals das Kind vorenthalten“ (M3, zmg), „das wäre mir auf jeden Fall wichtig. Für die Kinder einfach auch“ (M1, zmg). Eine Mutter macht aber deutlich, dass sie die Situation und die Lebensumstände des Partners zunächst prüfen würde: „außer wenn ich denke, es ist auch nicht gut für die Kinder“ (M1, zmg). Diese Prüfung durch die Mutter kann für Väter bedrohlich wirken, denn sie sehen in der Erklärung der geS ein Mittel, sich gegen die „Willkür der Mutter“ (V1, zmg) abzusichern. In einem Fall äußert ein Vater den Wunsch, durch die Erklärung der geS mit verheirateten Vätern gleichgestellt zu sein und im Vergleich mit ihnen keine Nachteile zu erfahren. „Das ist im Prinzip der rechtliche Ersatz dafür, dass wir nicht geheiratet haben. Und auf emotionaler Ebene bedeutet das an sich nicht viel für mich, weil das für uns eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, dass es unsere Tochter ist. Und wir beide im gleichen Maß für sie verantwortlich sind und das ist für mich nur eine Bestätigung fürs Amt, dass es so ist. Weil wir nicht geheiratet haben. Das ist so eine zusätzliche Hürde für mich, weil ich nicht dem Normalbild des Staates folge, mich zu verheiraten, bevor ich Kinder kriege“ (V1, zmg). Für Eltern ohne geS taucht das Argument der rechtlichen Absicherung des Vaters nicht auf.

„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 244<br />

Kind kämpfen muss, das Kind eventuell den Großeltern zugesprochen wird oder man<br />

der Willkür bestimmter Sachbearbeiter/innen ausgeliefert ist.<br />

Diese befragten Eltern gehen <strong>nicht</strong> davon aus, dass im Todesfall der Mutter<br />

menschlich und zu ihren Gunsten entschieden wird, sondern im Gegenteil, dass sie<br />

ihre Elternschaft und ihre Eignung als Vater erst beweisen müssen, was mit einem<br />

langen und anstrengenden Kampf der Formulare und Formalitäten assoziiert wird.<br />

„Lassen Sie mal was passieren, wo geht das Kind hin? Man weiß ja nie, wie die<br />

Behörden reagieren. Hat man eine blöde Bearbeiterin, die sagt dann: Ja, das Kind<br />

geht erstmal zu Pflegeeltern oder ins Heim oder wie auch immer. Das hat man ja<br />

alles schon gehört. Und das möchte ich eigentlich vermeiden“ (M2, zmg).<br />

Es zeichnet sich ab, dass Szenarien wie Trennung oder Beteiligung im Alltag<br />

weniger häufig als Gründe für den formalen Akt der Sorgeerklärung genannt werden.<br />

Die Sorgeerklärung wird, ähnlich einem Testament, als Absicherung für den<br />

dramatischen Notfall gedeutet, die formale Regulierung des Alltags ist<br />

demgegenüber weniger bedeutsam.<br />

8.5.2.2 Rechte des Vaters bei Trennung sichern<br />

Das Thema Trennung hat bei den Befragten selten Priorität. So haben zwei von fünf<br />

Paaren mit geS „noch nie drüber gesprochen“ (M1, zmg).<br />

Auf Nachfrage wird Trennung aber gerade von den Vätern mit geS durchaus<br />

thematisiert und teilweise auch detailliert beschrieben, was darauf schließen lässt,<br />

dass ein Trennungsszenario bereits gedanklich durchgespielt wurde. Die Väter legen<br />

hier besonderen Wert darauf, beim Rechtsstreit „gleiche Karten“ (V3, zmg) zu haben.<br />

„Ich denke immer in die Zukunft. Also ich bin <strong>nicht</strong> so einer, der jetzt rosa Wolken<br />

sieht. Ich sag: Okay, das und das kann passieren. Das passiert ja jedem zweiten<br />

Paar. (…) das war so mein komischer Gedanke, wenn sie einen neuen Partner hätte<br />

(…) dann kommt ja der neue Partner und dann stellt er so ein bisschen Ersatzpapi.<br />

(…) Das war so ein Sicherheitsgedanke dann, im Prinzip, ersetzt man schon meinen<br />

Familiennamen, (…) wenn es zum Beispiel vor Gericht gehen würde, ich dürfte ihn<br />

<strong>nicht</strong> sehen oder wie oder ich weiß <strong>nicht</strong>. Und ich denk mir da aus dem<br />

Sicherheitsgedanken: Also das ist mir halt ganz, ganz wichtig“ (V5, zmg).<br />

Dieser Vater beschreibt, dass er auch nach einer Trennung im Haus bei seinen<br />

Kindern wohnen bleiben würde, da die Kinder für ihn „eigentlich das Wichtigste“ sind.<br />

Die Paare mit geS im vorliegenden Sample gehen überwiegend implizit davon aus,<br />

dass im Falle einer Trennung die Kinder bei der Mutter leben würden. Nur ein Vater<br />

stellt klar, dass dies für ihn <strong>nicht</strong> selbstverständlich sei und er darum kämpfen würde,<br />

dass sein Kind bei ihm lebt. „Ich habe eine sehr starke Bindung. Da wäre ich<br />

egoistisch. Es käme definitiv zum Rechtsstreit“ (V3, zmg).<br />

Die Mütter betonen, wie wichtig ein regelmäßiger Kontakt zum Vater ist und dass sie

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