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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 243<br />

<strong>nicht</strong> derselben Bedarfsgemeinschaft an. Das <strong>Sorgerecht</strong> hat keinen Einfluss auf<br />

diese Einteilung. Einzig für Leistungen aufgrund Mehrbedarfs spielt die Frage, ob die<br />

Mutter alleinerziehend ist, eine Rolle (§ 21 Abs. 3 SGB II). Aber auch hier steht die<br />

geS dem Anspruch <strong>nicht</strong> entgegen, wenn der Vater faktisch <strong>nicht</strong> gemeinsam mit der<br />

Mutter für Pflege und Erziehung des Kindes sorgt.<br />

8.5.2 „Erklärer“<br />

Der folgende Abschnitt befasst sich mit der Frage, warum eine Gruppe von Paaren,<br />

die mit der der „Nicht-Erklärer“ vergleichbar ist, mithin zusammen lebt und ein<br />

gemeinsames Kind hat, übereinstimmende Sorgeerklärungen abgibt. Was<br />

unterscheidet diese Paare von den „Nicht-Erklärern“ und was sind die subjektiven<br />

Gründe und Haltungen zum gemeinsamen <strong>Sorgerecht</strong>? Es lassen sich auch hier vier<br />

vergleichsweise zielgerichtete Begründungsmuster identifizieren.<br />

Eine Katastrophe, wie der Tod der Mutter bei der Geburt oder ein Unfall wird<br />

als zentrale Begründung für ein gemeinsames <strong>Sorgerecht</strong> betrachtet.<br />

Tendenziell geben die Paare in dieser Subgruppe an, sich auch mit Fragen<br />

der Trennung auseinanderzusetzen. Für diesen Fall soll die geS den Vater<br />

absichern.<br />

Es lassen in dieser Gruppe Paare finden, die gleichberechtigte<br />

Rollenauffassungen von Paaren als Begründung für die Abgabe<br />

übereinstimmender Sorgeerklärungen anführen. In diesem Zusammenhang<br />

steht auch die Begründung, dass der Mann sich als Vater „bewährt“ hat und<br />

daher auch das <strong>Sorgerecht</strong> erhalten kann.<br />

In einem Fall sollte das <strong>Sorgerecht</strong> den Vater gezielt an die Familie binden.<br />

8.5.2.1 Tod der Mutter als handlungsleitendes Deutungsmuster<br />

Bei den zusammenlebenden Eltern mit geS tauchen Befürchtungen über den Tod<br />

der Mutter bei der Geburt des Kindes als dominante Begründungen für die geS auf.<br />

Diese Begründung lässt sich in ebenso dominanter Form bei den getrennten Paaren<br />

mit geS finden. Im Zusammenhang damit steht, dass die Sorgeerklärungen meist<br />

schon vor der Geburt des Kindes abgegeben wurden. Die Gründe dafür liegen ganz<br />

vornehmlich in der Angst begründet, die Mutter könne bei der Geburt des Kindes<br />

sterben. 171 Man möchte durch die geS die Zugehörigkeit des Kindes zum Vater<br />

absichern, um zu verhindern, dass der Vater im Todesfall der Mutter erst um sein<br />

171 In Deutschland sterben laut einer in der Süddeutschen Zeitung zitierten Studie rund sieben von<br />

100.000 Frauen an den Folgen der Schwangerschaft oder Geburt, also 0,007 %.<br />

(www.sueddeutsche.de/wissen/289/508434/text/)

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