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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 237<br />

dann das <strong>Sorgerecht</strong>. Da gibt es wahrscheinlich einen Vormund vom Jugendamt, der<br />

dann irgendwo sitzt, aber de facto würde sich ja gar <strong>nicht</strong>s ändern. Und was K<br />

angeht, da denke ich schon, dass ich dann auch in der starken Position bin, sagen<br />

zu können: Das Kind hat jetzt so und so viele Jahre mit mir zusammengelebt, das<br />

soll auch da bleiben. Und das sind ja auch Argumente, die von den Gerichten<br />

anerkannt werden. Da muss man sich ja gar keine großen Gedanken drüber<br />

machen, ob es leichter ist, wenn man das gemeinsame <strong>Sorgerecht</strong> hätte. Aber ich<br />

sehe da <strong>nicht</strong> die Gefahr, dass K dann wegkommt. Also da würde ich auch für<br />

kämpfen. Es wäre ja <strong>nicht</strong> so, dass ich sagen würde: Okay, dann <strong>nicht</strong>. Sondern da<br />

weiß ich auch schon, dass ich auch für kämpfen kann für solche Sachen. Also<br />

insofern bin ich da ganz zuversichtlich. Deshalb muss das <strong>nicht</strong> sein“ (V11, zog).<br />

Im obigen Fall erscheint die Argumentation logisch und reflektiert, in einem anderen<br />

Fall wird die Existenz von Gesetzen und Regelungen schlicht geleugnet:<br />

„Also wenn (…) schlimmsten Fall, Todesfall, Autounfall, dann kommt er zu mir. Des<br />

is' keene Frage. Da braucht denn och keen Jugendamt ankommen oder sonst noch<br />

was. (…) Nächstes Jahr spricht er noch deutlicher ‚Papa„, das is' mein Papa auch.<br />

Sonst kann ja hier irgend 'n Onkel herkommen: ‚Hier, du kommst jetzt hier mit.<br />

Kommst in irgend 'ne andere Familie, wo de nich' klar kommst.„ Det würd' ick<br />

sowieso nie mit mir machen lassen. Wenn eener da ankommen würde und der will<br />

mir, irgendeener will mir den wegnehmen, dann“ (V12, zog).<br />

Auch im Falle einer Trennung ist der Vater überzeugt, selbst über den Verbleib<br />

seines Kindes bestimmen zu können: „Wenn ick Schluss machen würde mit meiner<br />

Freundin, da wird et keene irgendwelche Gesetze geben“ (V12, zog).<br />

In der Gruppe der Eltern ohne geS ist das Thema Tod zwar weniger präsent,<br />

dennoch berichtet ein Vater von „Panikattacken“ (V8), die er hatte, als seine<br />

Partnerin einmal zu spät kam, was auf Verdrängung des Themas schließen lässt:<br />

„Autounfall, keine Ahnung. Ey, ich sitze hier mit dem Kind, X kommt <strong>nicht</strong> wieder,<br />

was mache ich dann? Und dann fällt mir auch noch ein: Ich hab ja noch <strong>nicht</strong> mal<br />

das <strong>Sorgerecht</strong>“ (V8, zog).<br />

In diesem Zusammenhang ist es interessant, dass insgesamt bei den Müttern mit<br />

alleiniger Sorge die Meinung vertreten wird, es liege in der Verantwortung der Väter,<br />

sich um die geS zu kümmern. Prinzipiell stünden sie einer geS <strong>nicht</strong> entgegen, sie<br />

würden sich aber auch <strong>nicht</strong> aktiv darum bemühen, oder ihre Männer dazu drängen.<br />

„Das ist doch <strong>nicht</strong> mein Anliegen. Und der das will, muss sich dann halt auch<br />

kümmern. Ich vermutlich an seiner Position, hätte es bestimmt gemacht“ (M11, zog).

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