Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...
Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ... Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...
„Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 234 bestimmte Vorkommnisse, Coping-Strategien oder hervorstechende Formulierungen besondere Beachtung zu, z. B. eine plastische Schilderung des Jugendamtstermins, eine ungewöhnliche Rationalität im Umgang mit dem Kind o.Ä. Die angesprochenen Themen wurden dann zueinander in Beziehung gesetzt, und hinsichtlich immer wiederkehrender Verhaltens- oder Deutungsmuster untersucht. Dies geschah zunächst innerhalb eines Interviews und im weiteren Forschungsverlauf auch zwischen den Fällen. Danach konnten erste Kategorien entwickelt werden, die zu diesem Analysezeitpunkt von Interesse waren. Einige Fälle dienten als Ankerbeispiele, die hinsichtlich ihres hervorstechendsten Merkmals einen Arbeitstitel bekamen. Dieser wurde entweder assoziiert oder bezog sich auf ein bestimmtes treffendes Wort oder Zitat, z. B.: „Die Kämpferin“, „Homo ludens“, „Little Miss Rational“, „Fernfahrer“, „Hamsterrad“, „Gemeinsam“ u.v.m. Einige dieser Arbeitstitel weiteten sich im weiteren Analyseverlauf zu Kategorien aus, andere erwiesen sich als weniger aussagekräftig. Dieses Vorgehen entspricht dem Prinzip des offenen Codierens (Strauss, 1994, S. 95ff) und erfolgte bei ca. 20 Interviews in unterschiedlicher Tiefe. Die Transkripte wurden dann in die Software MAXQDA eingegeben. Diese Software ermöglicht ein computergestütztes Codieren der Interviews. In Anbetracht der Datenmenge entschieden wir uns dafür, die Interviews zunächst entlang des Leitfadens thematisch zu sortieren. Der so entstandene Codebaum stellt daher einen Überblick der angesprochenen Haupt- und Unterthemen dar, z. B.: Hauptthema: ‚Kindheit und Jugend„; Unterthemen: ‚Einschätzung Vater„, ‚Einschätzung Mutter„, ‚besondere Erlebnisse„ etc. Bei manchen Themen bot es sich an, die Aussagen hinsichtlich ihrer Bewertungstonalität bereits vorzusortieren, z. B.: Hauptthema: ‚Termin beim Jugendamt„ mit den Untergruppen ‚positiv„, ‚negativ„, ‚neutral„. Dieses Vorgehen hat den Nachteil, dass die Interviews zerstückelt, längere narrative Phasen in ihre Einzelteile zerlegt und Sequenzen aus dem Zusammenhang gerissen werden. Der große Vorteil ist aber, dass man alle Aussagen aller Befragten zu einem Thema auf einen Blick vorliegen hat. Die oben beschriebene Zusammenhanglosigkeit konnte außerdem dadurch kompensiert werden, dass dem Forschungsteam alle Interviews im Ganzen bekannt waren. Das Programm ermöglicht es außerdem, jederzeit wieder zum Originaltext zurückzukehren, um Zusammenhänge und Interpretationen wieder am Original zu überprüfen. Nachdem alle Aussagen zu einem Thema sortiert waren, konnte nach den Richtlinien der qualitativen zusammenfassenden Inhaltsanalyse (Mayring, 2007, S. 74ff) das Material erneut gebündelt, paraphrasiert und mit den bereits bestehenden Kategorien
„Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 235 abgeglichen werden, was dann als Grundlage für einen nächsten Schritt der induktiven Kategorienbildung diente. Einzelne Sequenzen und Textstellen wurden zusätzlich in kleinen Interpretationsgruppen 170 einer Feinanalyse unterzogen, die sich an den Analyseschritten der dokumentarischen Methode orientierte - hier wiederum besonders an den Schritten der reflektierenden Interpretation und der komparativen Analyse (Bohnsack, 2008). Die komparative Analyse kann als durchgehendes Prinzip der dokumentarischen Methode bezeichnet werden, die auch in dieser Auswertung mehrfach Anwendung fand. Es wurden einerseits innerhalb eines Interviews Vergleiche angestellt, um Verallgemeinerbares oder Typisches für diesen Fall herauszuarbeiten bzw. um Widersprüche zu entdecken. Andererseits kontrastierte man themenverwandte Interviewpassagen aus verschiedenen Interviews. Außerdem kamen so unterschiedliche, entgegengesetzte Deutungen und Handlungsstrategien zum Vorschein. Auf diese Weise konnte ein dichtes Kategoriensystem erstellt werden. Im Gegensatz zu quantitative Verfahren kommt es hierbei nicht darauf an, Kategorien im Anschluss durch Häufigkeiten zu belegen. Bei den in qualitativen Verfahren üblichen kleinen Stichproben würde hier der verzerrte Eindruck der Repräsentativität auf quantitativem Niveau entstehen. Im Gegensatz dazu dient ein qualitatives Analyseverfahren dazu, Begründungsmuster, Handlungen und subjektive Deutungen auszuleuchten, die sich über Fragebögen nicht abbilden lassen, da ein Fragebogen stets von Vorannahmen, also Hypothesen, ausgeht. Die Ergebnisse werden mit Zitaten aus den Interviews belegt und veranschaulicht. Dies dient nicht nur dem besseren Verständnis, sondern soll der Leserin/dem Leser einen plastischen Einblick in die geschilderten Lebenswelten gewähren und die Möglichkeit geben, sich ein eigenes Bild zu machen. Um die Lesbarkeit der Zitate zu verbessern wurden „äh“s oder Füllwörter, die in der gesprochenen Sprache häufig benutzt werden (z. B. irgendwie, so, halt, eigentlich) weggelassen, sofern sie keine Bedeutung für den Inhalt des Gesagten haben. 170 Die Interpretation von Interviewpassagen, insbesondere das sequenzanalytische Vorgehen dient der intersubjektiven Absicherung von qualitativen Befunden. Die Interpretation erfolgt dabei in kleinschrittigen Diskussionen, in denen unterschiedliche Alternativen der Deutung verglichen und hinterfragt werden.
- Seite 183 und 184: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 185 und 186: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 187 und 188: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 189 und 190: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 191 und 192: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 193 und 194: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 195 und 196: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 197 und 198: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 199 und 200: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 201 und 202: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 203 und 204: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 205 und 206: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 207 und 208: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 209 und 210: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 211 und 212: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 213 und 214: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 215 und 216: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 217 und 218: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 219 und 220: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 221 und 222: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 223 und 224: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 225 und 226: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 227 und 228: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 229 und 230: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 231 und 232: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 233: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 237 und 238: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 239 und 240: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 241 und 242: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 243 und 244: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 245 und 246: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 247 und 248: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 249 und 250: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 251 und 252: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 253 und 254: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 255 und 256: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 257 und 258: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 259 und 260: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 261 und 262: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 263 und 264: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 265 und 266: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 267 und 268: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 269 und 270: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 271 und 272: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 273 und 274: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 275 und 276: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 277 und 278: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 279 und 280: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 281 und 282: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 283 und 284: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 235<br />
abgeglichen werden, was dann als Grundlage für einen nächsten Schritt der<br />
induktiven Kategorienbildung diente.<br />
Einzelne Sequenzen und Textstellen wurden zusätzlich in kleinen<br />
Interpretationsgruppen 170 einer Feinanalyse unterzogen, die sich an den<br />
Analyseschritten der dokumentarischen Methode orientierte - hier wiederum<br />
besonders an den Schritten der reflektierenden Interpretation und der komparativen<br />
Analyse (Bohnsack, 2008). Die komparative Analyse kann als durchgehendes<br />
Prinzip der dokumentarischen Methode bezeichnet werden, die auch in dieser<br />
Auswertung mehrfach Anwendung fand. Es wurden einerseits innerhalb eines<br />
Interviews Vergleiche angestellt, um Verallgemeinerbares oder Typisches für diesen<br />
Fall herauszuarbeiten bzw. um Widersprüche zu entdecken. Andererseits<br />
kontrastierte man themenverwandte Interviewpassagen aus verschiedenen<br />
Interviews. Außerdem kamen so unterschiedliche, entgegengesetzte Deutungen und<br />
Handlungsstrategien zum Vorschein. Auf diese Weise konnte ein dichtes<br />
Kategoriensystem erstellt werden. Im Gegensatz zu quantitative Verfahren kommt es<br />
hierbei <strong>nicht</strong> darauf an, Kategorien im Anschluss durch Häufigkeiten zu belegen. Bei<br />
den in qualitativen Verfahren üblichen kleinen Stichproben würde hier der verzerrte<br />
Eindruck der Repräsentativität auf quantitativem Niveau entstehen. Im Gegensatz<br />
dazu dient ein qualitatives Analyseverfahren dazu, Begründungsmuster, Handlungen<br />
und subjektive Deutungen auszuleuchten, die sich über Fragebögen <strong>nicht</strong> abbilden<br />
lassen, da ein Fragebogen stets von Vorannahmen, also Hypothesen, ausgeht.<br />
Die Ergebnisse werden mit Zitaten aus den Interviews belegt und veranschaulicht.<br />
Dies dient <strong>nicht</strong> nur dem besseren Verständnis, sondern soll der Leserin/dem Leser<br />
einen plastischen Einblick in die geschilderten Lebenswelten gewähren und die<br />
Möglichkeit geben, sich ein eigenes Bild zu machen. Um die Lesbarkeit der Zitate zu<br />
verbessern wurden „äh“s oder Füllwörter, die in der gesprochenen Sprache häufig<br />
benutzt werden (z. B. irgendwie, so, halt, eigentlich) weggelassen, sofern sie keine<br />
Bedeutung für den Inhalt des Gesagten haben.<br />
170 Die Interpretation von Interviewpassagen, insbesondere das sequenzanalytische Vorgehen dient<br />
der intersubjektiven Absicherung von qualitativen Befunden. Die Interpretation erfolgt dabei in<br />
kleinschrittigen Diskussionen, in denen unterschiedliche Alternativen der Deutung verglichen und<br />
hinterfragt werden.