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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 227<br />

Einsichten und Theorien (ebd., 50) ausgerichtet. Entsprechend sei die qualitative<br />

Forschung „weniger eng mit der Quantifizierung (von Ergebnissen) verknüpft, als<br />

häufig angenommen“ (ebd.). Vor diesem Hintergrund zielt die qualitative Forschung<br />

<strong>nicht</strong> auf Repräsentativität im quantitativen Sinne ab, sie produziert dennoch –<br />

beispielsweise über Typenbildung – generalisierbare Aussagen.<br />

Für eine Zusammenarbeit und Integration qualitativer und quantitativer<br />

Forschungsansätze steht der, zunächst von Denzin (Denzin, 1970) entwickelte und<br />

insbesondere für den deutschsprachigen Raum von Flick (Flick, 2007) und Mayring<br />

(Mayring, 2007) weiterentwickelte Ansatz der Methodentriangulation. Triangulation in<br />

den Sozialwissenschaften meint die Betrachtung eines Forschungsgegenstandes<br />

aus verschiedenen theoretischen und methodischen Perspektiven. So wird<br />

beispielsweise vielfach eine Kombination aus Videografie und Befragung gewählt,<br />

um alltägliche Interaktionen zu analysieren. Inzwischen gilt die Triangulation oder der<br />

„Mixed-Methodology“-Ansatz als dritte Bewegung der Sozialforschung, die die<br />

scheinbar unüberbrückbaren paradigmatischen Gräben zwischen quantitativen und<br />

qualitativen Ansätzen schließen soll (vgl. Flick 2007, 51).<br />

Die Triangulation dient also der Erweiterung von qualitativen und quantitativen<br />

Erkenntnissen. Dabei kann die qualitative Forschung dazu dienen, unerklärte<br />

Beziehungen zwischen einzelnen quantitativen Variablen zu beleuchten, umgekehrt<br />

können quantitative Befunde die Generalisierbarkeit qualitativer Befunde<br />

unterstützen.<br />

Im vorliegenden Fall wurde ein triangulierender Ansatz gewählt. Die Fragestellung<br />

des Entscheidungsverhaltens <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern bezüglich des<br />

gemeinsamen <strong>Sorgerecht</strong>s stand hier im Mittelpunkt. Der Methodenmix aus<br />

standardisierter Kurzbefragung, standardisierter Intensivbefragung und qualitativer<br />

Untersuchung ermöglicht einerseits, sowohl quantifzierbare Entscheidungsgründe für<br />

eine große Menge an Befragten abzubilden, andererseits aber auch – quasi aus der<br />

Froschperspektive – unerklärte, widersprüchliche oder auf den ersten Blick <strong>nicht</strong><br />

offensichtliche Zusammenhänge (z. B. der positiven Einstellungen zum<br />

gemeinsamen <strong>Sorgerecht</strong> und der dennoch <strong>nicht</strong> stattfindenden Sorgeerklärungen<br />

auf der Ebene alltäglicher Praxen) zu beleuchten. Beide Motivlagen haben Einfluss<br />

auf die Erklärung, wie das <strong>Sorgerecht</strong> bislang gehandhabt wurde und sind mithin<br />

auch für die Interpretation relevant.<br />

Aufgrund der Menge des gesammelten Datenmaterials wurde mit der Software<br />

MAXQDA computergestützt vorgegangen. Die folgenden Abschnitte beschreiben das<br />

methodische Vorgehen im Detail.

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