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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 226<br />

zusammenfassenden Inhaltsanalyse (Mayring, 2007) sowie der Dokumentarischen<br />

Methode (Bohnsack, 2008).<br />

8.2 Gütekriterien qualitativer Sozialforschung<br />

Qualitative und quantitative Forschungsansätze erscheinen auf den ersten Blick<br />

vollständig divergent. Die Erforschung sozialer Phänomene anhand bereits<br />

entwickelter Variablen und deren Darstellung in Zahlen und Grafiken ist ein Merkmal<br />

der quantitativen Sozialforschung. Die qualitative Forschung spiegelt demgegenüber,<br />

insbesondere bei narrativen Verfahren, die subjektiven Deutungen und Handlungen<br />

der Befragten wider. Vereinfacht ausgedrückt geht die quantitative Forschung von<br />

bereits entwickelten Theorien aus, während die qualitative Forschung sich dem<br />

Erfahrungs- und Handlungswissen der Befragten offen nähert und das Material erst<br />

im Nachhinein kategorisiert, analysiert und theoretisiert.<br />

Die qualitative Sozialforschung setzt sich seit mehr als 20 Jahren (vgl. Lüders 2006)<br />

– mithin seit der Stärkung qualitativer Ansätze in der deutschsprachigen<br />

Sozialforschung – mit der Anwendung von Gütekriterien auseinander. Lüders (2006)<br />

vertritt die Auffassung, dass die Kriterien der quantifizierenden Sozialforschung,<br />

Validität (also Informationsgehalt), Reliabilität (das heißt Verlässlichkeit und<br />

Genauigkeit von Indikatoren) und Objektivität (das heißt Unabhängigkeit der<br />

Indikatoren von Interpretationen) <strong>nicht</strong> auf die qualitativen Ansätze übertragbar seien.<br />

Aus Sicht der qualitativen Sozialforschung wurden demgegenüber eigene<br />

Gütekriterien entwickelt, die aber in der Diskussion stehen (Steinke 1999). So wird<br />

etwa das Kriterium der Objektivität durch das der Intersubjektivität ersetzt: Das<br />

Kriterium der Intersubjektivität gilt dann als erfüllt, wenn das Verfahren intersubjektiv<br />

nachvollziehbar und transparent gemacht wird und die Ergebnisse sowohl<br />

theoretisch als auch empirisch zueinander in Bezug gesetzt sind (Lüders, 2006, S.<br />

81). Die Generalisierbarkeit sowohl quantitativer als auch qualitativer Forschung ist<br />

immer begrenzt. In der quantitativen Forschung wird die Generalisierbarkeit durch<br />

möglichst große und repräsentative Stichproben erreicht. Das Ziel qualitativer<br />

Forschung ist von den jeweiligen Forschungsfragen abhängig. Qualitative Forschung<br />

wird zum Beispiel mitunter zur Felderschließung eingesetzt, wenn über ein<br />

Forschungsfeld noch keine Hypothesen bestehen und daher auch kein<br />

standardisierter Fragebogen entwickelt werden kann. Umgekehrt kann die qualitative<br />

Sozialforschung aber auch Handlungen tiefenschärfer ausleuchten, die sich in der<br />

quantitativen Forschung <strong>nicht</strong> abbilden lassen oder unerklärt bleiben.<br />

Vor diesem Hintergrund hält Flick (1995) die Anwendung der Systematik quantitativer<br />

Methoden auf qualitative Forschung <strong>nicht</strong> notwendigerweise für den angemessenen<br />

Weg. Er beschreibt qualitative Forschung eher als auf die Entwicklung neuer

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