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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 224<br />

potenziell kindeswohlrelevanten Gründen gegen die gemeinsame Sorge auch<br />

das eigene Problemverhalten der Befragten erhöht und deren Befindlichkeit<br />

belastet. Sie beschreiben sich selbst als am depressivsten.<br />

(11) Wenig Einfluss haben die Partnerschaftssituation und die Bereitschaft zur<br />

Abgabe von Sorgeerklärungen auf das Verhalten des Kindes. Vielmehr ist<br />

sowohl für die positiven als auch für die negativen Aspekte des Verhaltens<br />

des Kindes vor allem das Erziehungsverhalten der Eltern und deren<br />

Coparenting ausschlaggebend.<br />

Damit liefern die Daten der Intensivbefragung insgesamt ein weitgehend<br />

schlüssiges Bild. Während jene Elternpaare, die bei Geburt des Kindes in <strong>nicht</strong>-<br />

ehelicher Lebensgemeinschaft lebten, wenig Belastungen aufweisen und kaum<br />

juristisch tragfähige Gründe gegen die gemeinsame Sorge anführen – soweit sie<br />

<strong>nicht</strong> ohnehin die gemeinsame Sorge begründen – stellt sich die Situation bei<br />

getrennt lebenden Elternpaaren als durchaus schwieriger dar. In diesen LAT-<br />

Konstellationen wie auch bei den häufig hieraus resultierenden späteren<br />

Trennungen zeigen sich stärkere Belastungen der Eltern sowohl im Bereich des<br />

Coparenting als auch hinsichtlich der Persönlichkeit der Befragten. Vieles spricht<br />

dafür, dass dem Coparenting eine Schlüsselstellung zukommt, zumal es sich –<br />

ebenso wie das Erziehungsverhalten der Eltern – als durchaus relevant für die<br />

Verhaltensentwicklung der Kinder erweist, sogar mehr noch als die<br />

Partnerschaftssituation der Eltern und deren <strong>Sorgerecht</strong>sregelung. Zudem weist<br />

die Qualität des elterlichen Coparenting zahlreiche systematische<br />

Zusammenhänge zur Partnerschaftssituation der Eltern auch schon bei Geburt<br />

des Kindes und mehr noch zur aktuellen Stabilität der Paarbeziehung sowie<br />

zum wahrgenommenen Erziehungsverhalten des anderen Elternteils auf.<br />

Beeinträchtigungen in diesem Bereich könnten das Konfliktpotential der Eltern<br />

bei juristisch verordneter gemeinsamer Sorge erhöhen, sodass diesbezügliche<br />

Gegenmaßnahmen etwa zur Stärkung der elterlichen Kooperation und zur<br />

Stärkung des väterlichen Engagements in der Elternrolle hilfreich sein dürften.

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