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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 223<br />

(6) Mütter beschäftigen sich insgesamt zeitlich etwas länger aktiv mit ihren<br />

Kindern. Dies bestätigen sowohl Aussagen der Mütter als auch Aussagen<br />

der Väter. Führen die Eltern eine Partnerschaft mit dem anderen Elternteil<br />

und haben sie übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben, so wird<br />

für diese Väter das stärkste zeitliche Engagement angegeben.<br />

(7) Entsprechend übernehmen Mütter auch einen größeren Anteil an den<br />

Aufgaben in der Erziehung. Gleichwohl sind Väter aus Mütter- und<br />

Vätersicht am stärksten in die Aufgaben der Erziehung involviert, wenn sie<br />

die gemeinsame Sorge erklärt haben.<br />

(8) Die Partnerschaftssituation der Eltern bei Geburt ist wenig bedeutsam für<br />

das Erziehungsverhalten der Eltern. Hingegen berichten Eltern, die derzeit<br />

in einer Partnerschaft mit dem anderen Elternteil leben, von diesem ein<br />

positiveres Erziehungsverhalten, mehr Engagement in der Erziehung und<br />

weniger negatives Erziehungsverhalten als Eltern, die inzwischen getrennt<br />

vom anderen Elternteil sind. Haben die Eltern Sorgeerklärungen<br />

abgegeben, so wird ebenso von positiverem Erziehungsverhalten des<br />

anderen Elternteils berichtet. Falls die Eltern aus (potenziell)<br />

kindeswohlrelevanten Gründen keine gemeinsame Sorge haben, nehmen<br />

sie das Erziehungsverhalten des anderen Elternteils als inkonsistent wahr<br />

und vertrauen weniger in dessen Erziehungskompetenz.<br />

(9) Das elterliche Coparenting, welches die Kooperation der Eltern in der<br />

Erziehung beschreibt, unterscheidet sich stark zwischen Eltern, die<br />

Sorgeerklärungen abgegeben haben und denen, die dies aus (potenziell)<br />

kindeswohlrelevanten Gründen <strong>nicht</strong> getan haben. Eltern mit gemeinsamer<br />

Sorge kooperieren in der Erziehung besser und haben weniger Differenzen in<br />

der Erziehung; außerdem zeigt der andere Elternteil weniger Triangulations-<br />

und weniger Untergrabungsverhalten. Allerdings bezieht sich dieser Vorteil<br />

<strong>nicht</strong> auf Eltern, die aus <strong>nicht</strong> kindeswohlrelevanten Gründen keine<br />

gemeinsame Sorge haben. Diese unterscheiden sich <strong>nicht</strong> von Eltern, die<br />

Sorgeerklärungen abgegeben haben.<br />

(10) Neben der Partnerschaftssituation und dem Coparenting erweist sich auch die<br />

Persönlichkeit der Eltern als relevant. Eltern, die sich selbst als gewissenhaft<br />

beschreiben, haben eher Sorgeerklärungen abgegeben. Wird der andere<br />

Elternteil als <strong>nicht</strong> gewissenhaft und weniger verträglich wahrgenommen, so<br />

ist es wahrscheinlicher, dass keine Sorgeerklärungen abgegeben wurden. Bei<br />

erhöhtem Problemverhalten des anderen Elternteils, wie z. B. emotionalen<br />

Schwierigkeiten, Untreue, Drogenkonsum oder handgreiflichem Verhalten<br />

wurde vor allem aus (zumindest potenziell) kindeswohlrelevanten Gründen<br />

von einer Begründung der gemeinsamen Sorge abgesehen. Allerdings ist bei

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