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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 222<br />

getroffen werden können, falsch entschieden haben. Es liegt also ein<br />

restringierteres Bild des <strong>Sorgerecht</strong>s bei den Befragten vor als es in<br />

Wirklichkeit gilt. Daher wäre eine Aufklärung bezüglich der einzelnen<br />

Aspekte des <strong>Sorgerecht</strong>s in der Bevölkerung wünschenswert.<br />

(2) Eltern, die bei Geburt mit dem anderen Elternteil in einer <strong>nicht</strong>ehelichen<br />

Partnerschaft in einem Haushalt gelebt haben (NEL), haben zu 75,4 % die<br />

gemeinsame Sorge erklärt. Haben sie dies <strong>nicht</strong> getan, liegen <strong>nicht</strong><br />

kindeswohlrelevante Gründe dagegen vor. Eltern, die hingegen in einer<br />

Living-Apart-Partnerschaft (LAT) mit dem anderen Elternteil bei Geburt<br />

des Kindes gelebt haben, haben nur zu 47,6 % übereinstimmende<br />

Sorgeerklärungen abgegeben. Die Gründe derer, die dies <strong>nicht</strong> getan<br />

haben, waren in den meisten Fällen zumindest potenziell<br />

kindeswohlrelevant.<br />

(3) Entsprechend ist das Bild bezüglich der aktuellen Partnerschaft: Eltern,<br />

die weiterhin in einer Partnerschaft mit dem anderen Elternteil leben,<br />

haben zu knapp 75 % übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben.<br />

Ist dies <strong>nicht</strong> geschehen, liegen vorwiegend <strong>nicht</strong> mit dem Kindeswohl<br />

assoziierte Gründe dagegen vor. Hierbei ist es <strong>nicht</strong> von Bedeutung, ob<br />

die Eltern inzwischen geheiratet haben oder <strong>nicht</strong>. Demgegenüber haben<br />

Eltern, die inzwischen getrennt vom anderen Elternteil sind, nur in 56,7 %<br />

der Fälle die gemeinsame Sorge erklärt, und in immerhin weiteren 38,3 %<br />

der Fälle lagen (potenziell) kindeswohlrelevante Gründe gegen die<br />

gemeinsame Sorge vor.<br />

(4) Eltern, die den anderen Elternteil inzwischen geheiratet haben, sind mit<br />

der Beziehung zu diesem am zufriedensten, gefolgt von Eltern, die in<br />

einer stabilen <strong>nicht</strong>ehelichen Partnerschaft mit dem anderen Elternteil<br />

leben. Da diese Eltern auch häufiger die gemeinsame Sorge erklärt<br />

haben, sind Eltern mit gemeinsamem <strong>Sorgerecht</strong> zufriedener mit ihrer<br />

Beziehung als Eltern, die aus (potenziell) kindeswohlrelevanten Gründen<br />

keine gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil haben. Letztere sind,<br />

falls sie in einer Partnerschaft mit dem anderen Elternteil leben, unsicher<br />

in dieser Beziehung und haben weniger Erwartungen an eine gemeinsame<br />

Zukunft.<br />

(5) Wenn Eltern die gemeinsame Sorge durch entsprechende<br />

Sorgeerklärungen erklärt haben, haben sie eine positivere Einstellung zur<br />

Rolle des Vaters und weniger traditionellere Geschlechtsrollen-<br />

vorstellungen. Insgesamt betrachten die teilnehmenden Väter die<br />

Vaterrolle als bedeutsamer als die teilnehmenden Mütter.

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