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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 215<br />

Gewissenhaftigkeit aE: M = 3,88, SD = 0,78; Verträglichkeit aE: M = 3,38, SD = 0,74;<br />

Neurotizsimus aE: M = 2,58, SD = 0,77), während sich letztere beide Gruppen <strong>nicht</strong><br />

signifikant voneinander unterscheiden. Da unter den getrennten<br />

Befragungsteilnehmer/innen überwiegend Frauen sind, geht es hier vor allem um die<br />

perzipierte Persönlichkeit des Vaters.<br />

Vergleicht man die Eltern mit unterschiedlicher Bereitschaft zur Begründung der<br />

gemeinsamen Sorge hinsichtlich ihrer Persönlichkeit, so zeigt sich ein interessantes<br />

Bild: Eltern mit gemeinsamer Sorge, jene, die aus <strong>nicht</strong> kindeswohlrelevanten<br />

Gründen keine Sorgeerklärungen abgegeben und diejenigen, die aus (potenziell)<br />

kindeswohlrelevanten Gründen keine Sorgeerklärungen abgegeben haben,<br />

unterscheiden sich in ihrer Persönlichkeit nur in den Skalen eigene<br />

Gewissenhaftigkeit, Gewissenhaftigkeit des anderen Elternteils und Verträglichkeit<br />

des anderen Elternteils (Gewissenhaftigkeit selbst: F = 3,88, df = 2, p < 0,05;<br />

Gewissenhaftigkeit des anderen Elternteils: F = 11,78, df = 2, p < 0,05;<br />

Verträglichkeit des anderen Elternteils: F = 9,59, df = 2, p < 0,05). Eltern, die sich<br />

selbst als gewissenhaft beschreiben, haben vor allem dann keine<br />

übereinstimmenden Sorgeerklärungen abgegeben, wenn (potenziell)<br />

kindeswohlrelevante Gründe dagegen vorlagen. Die eigene Gewissenhaftigkeit ist<br />

also hoch, wenn (potenziell) kindeswohlrelevante Gründe vorliegen. Hingegen wird<br />

der andere Elternteil als wenig gewissenhaft und wenig verträglich beschrieben,<br />

wenn solche (potenziellen) kindeswohlrelevanten Gründe gegen die gemeinsame<br />

Sorge sprechen (Abbildung 48). Entsprechend diskrepant sind in dieser Gruppe<br />

(kiwo) die Persönlichkeiten beider Elternteile zumindest aus Sicht der Befragten.<br />

5,0<br />

4,0<br />

3,0<br />

2,0<br />

1,0<br />

Abbildung 48: Persönlichkeit und Bereitschaft zur Abgabe übereinstimmender<br />

Sorgeerklärungen<br />

4,0<br />

4,3<br />

3,9<br />

4,0 4,0<br />

Gewissenhaftigkeit Gewissenhaftigkeit aE Verträglichkeit aE<br />

3,3<br />

geS nkiwo kiwo<br />

3,4<br />

3,4<br />

2,8

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