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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 211<br />

Entscheidung über die Begründung der gemeinsamen Sorge schon früh im zeitlichen<br />

Kontext der Geburt gefällt wird, liegt es nahe, dass schon früh erkennbare Probleme<br />

der Eltern auch die spätere elterlichen Kooperation überschatten.<br />

Auch wenn man nur diejenigen Eltern betrachtet, die bei Geburt des Kindes mit dem<br />

anderen Elternteil zusammen gelebt haben (NEL), bestätigt sich der Zusammenhang<br />

des elterlichen Coparentings mit der Bereitschaft zur Abgabe übereinstimmender<br />

Sorgeerklärungen, und zwar für alle o.g. Bereiche des Coparentings: Wer aus<br />

potenziell kindeswohlrelevanten Gründen auf die gemeinsame Sorge verzichtet hat,<br />

berichtet die größten Probleme im Coparenting (Kooperation: F = 11,40, df = 2,<br />

p < 0,05; Differenzen in der Erziehung: F = 11,03, df = 2, p < 0,05; Konflikt: F = 6,65,<br />

df = 2, p < 0,05; Triangulation: F = 9,95, df = 2, p < 0,05; Untergrabung: F = 12,78,<br />

df = 2, p < 0,05). Selbst wenn man nur die stabilen Lebensgemeinschaften bis zum<br />

Befragungszeitpunkt als Basis für die Analyse benutzt, ergeben sich entsprechende<br />

Zusammenhänge zwischen der Bereitschaft zur Begründung der gemeinsamen<br />

Sorge und Coparenting (Kooperation: F = 8,99, df = 2, p < 0,05; Differenzen in der<br />

Erziehung: F = 5,41, df = 2, p < 0,05; Konflikt: F = 4,70, df = 2, p < 0,05;<br />

Triangulation: F = 11,42, df = 2, p < 0,05; Untergrabung: F = 9,33, df = 2, p < 0,05).<br />

Erziehungsverhalten und Coparenting. Im Hinblick auf das Erziehungsverhalten<br />

der Eltern und ihr Coparenting gehen wir davon aus, dass beide Faktoren in enger<br />

Wechselwirkung zueinander stehen. Hierbei sind zahlreiche Einflussmöglichkeiten<br />

denkbar: Dysfunktionales Erziehungsverhalten – vor allem des anderen Elternteils –<br />

kann die elterliche Kooperation erschweren („individuelle Verhinderung“), aber<br />

umgekehrt können Probleme im Bereich des Coparenting auch das individuelle<br />

Erziehungsverhalten der Eltern überschatten („dyadische Unterminierung“), was<br />

zumindest auch, wenn <strong>nicht</strong> noch stärker im selbstberichteten Erziehungsverhalten<br />

erkennbar sein sollte. Analog ist denkbar, dass vor allem positives<br />

Erziehungsverhalten die Qualität des elterlichen Coparenting stärkt. Sofern dies nur<br />

für das perzipierte Erziehungsverhalten des anderen Elternteils gilt, wäre dies im<br />

Sinne einer „individuellen Unterstützung“ zu deuten, während dieser Effekt für das<br />

eigene Erziehungsverhalten als „individuelle Bahnung“ des Coparenting zu sehen<br />

wäre. Sofern das eigene positive Erziehungsverhalten mit gelingendem Coparenting<br />

einher geht, mag aber auch die gute Kooperation im Sinne einer „dyadischen<br />

Erleichterung“ günstige Ausgangsbedingungen für die Umsetzung eigener<br />

Erziehungskompetenzen liefern.<br />

Wenn man nun das Erziehungsverhalten der Eltern mit ihrem Coparenting vergleicht,<br />

so sprechen die Befunde vorrangig für Effekte im Sinne einer „individuellen<br />

Unterstützung“: So finden sich vor allem in Bezug auf das perzipierte positive<br />

Erziehungsverhalten des anderen Elternteils Zusammenhänge mit der elterlichen<br />

Zusammenarbeit in der Erziehung. Wird der andere Elternteil als engagiert in der

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