Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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23.01.2013 Aufrufe

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 200 Sorgeerklärungen abgegeben haben, das stärkste zeitliche Engagement in der Erziehung. Dies gilt für Selbst- als auch Fremdaussagen. Etwas darunter liegen Eltern, die keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen abgegeben haben. Eltern, die dies aus (potenziell) kindeswohlrelevanten Gründen nicht getan haben, geben für sich selbst an, ein höheres zeitliches Engagement zu haben als jene, die es aus nicht kindeswohlrelevanten Gründen nicht getan haben und für den anderen Elternteil berichten, dass dieser sich weniger Zeit mit dem Kind beschäftige. Dies gilt sowohl für unter der Woche als auch für sonntags, auch wenn generell die Beschäftigungszeit mit dem Kind an Sonntagen größer ist. 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 3,4 3,1 3,2 4,5 Abbildung 40: Zeitliches Engagement in der Erziehung und Bereitschaft zur Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen 4,2 4,4 geS nkiwo kiwo Woche Sonntag Woche aE Sonntag aE Aufgrund der zu kleinen Gruppen kann diese Berechnung nicht getrennt für Männer und Frauen durchgeführt werden. Nimmt man jedoch das Geschlecht als zusätzlichen Faktor mit in die Berechnung auf, ergibt sich zwar ein Geschlechtseffekt in den Angaben (wie oben berichtet), jedoch kein Interaktionseffekt zwischen Geschlecht und der Bereitschaft zur Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen. Benützt man nur die Angaben der Mütter als Basis der Analyse, so ergeben sich lediglich in den Fremdaussagen signifikante Gruppenunterschiede zwischen Müttern, die zusammen mit dem anderen Elternteil Sorgeerklärungen abgegeben haben und diesen, die entweder aus nichtkindeswohlrelevanten bzw. aus (potenziell) kindeswohlrelevanten Gründen keine Sorgeerklärungen abgegeben haben (unter der Woche anderer Elternteil: F = 8,75, df = 2, p < 0,05; an Sonntagen anderer Elternteil: F = 4,93, df = 2, p < 0,05). Sowohl in den Angaben zum zeitlichen Engagement des 3,1 2,8 2,0 4,4 4,0 3,6

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 201 Vaters unter der Woche als auch am Wochenende unterscheiden sich jeweils nur die Mütter, die aus (potenziell) kindeswohlrelevanten Gründen keine Sorgeerklärungen abgegeben haben (unter der Woche: M = 1,69, SD = 1,17; Sonntag: M = 3,57, SD = 1,33) von denen die aus nichtkindeswohlrelevanten Gründen von der gemeinsamen Sorge abgesehen haben (unter der Woche: M = 2,45, SD = 1,21; Sonntag: M = 4,00, SD = 1,09) und denjenigen, die die gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärungen haben (unter der Woche: M = 2,62, SD = 1,21; Sonntag: M = 4,20, SD = 1,02). 7.5.6 Arbeitsaufteilung in der Erziehung Ebenfalls wie beim zeitlichen Engagement in der Erziehung ist es denkbar, dass die Arbeitsaufteilung in der Erziehung erstens mit der Partnerschaftssituation der Eltern und zweitens mit der Bereitschaft zur Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen zusammenhängt. Anhand einer Liste von 20 Tätigkeiten, wie z. B. „Pflege des Kindes“, „mit dem Kind zum Arzt gehen“ oder „Geschichten vorlesen oder erzählen“ sollten die Eltern mittels einer Skala, die von -3 bis +3 reichte, angeben, wer diese Tätigkeiten in der Erziehung übernimmt: der/die Befragte selbst (-3), ausgewogen (0) oder eher der andere Elternteil (+3). Hierbei entsprechen sich die Angaben von Müttern und Vätern komplementär: Mütter geben im Mittel an, dass sie selbst mehr Arbeiten übernehmen als der Vater (M = -1,17, SD = 0,82), während Männer berichten, dass sie selbst weniger Arbeiten übernehmen als die Frau (M = 0,58, SD = 0,70). Folglich sind sich beide darin einig, dass Mütter einen größeren Anteil der Betreuungs- und Erziehungsaufgaben übernehmen als Väter, wenngleich Frauen diesen Unterschied etwas höher einschätzen als Männer. Kontrolliert man nun, ob die Bereitschaft zur Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärung einen Zusammenhang mit der Übernahme von Tätigkeiten in der Erziehung aufweist, so erhält man sowohl bei Angaben der Frauen als auch denen der Männer ein signifikantes Ergebnis (Mütter: F = 12,27, df = 2, p < 0,05; Väter: F = 11,61, df = 2, p < 0,05). Wie Abbildung 41 zeigt, geben vor allem diejenigen Mütter an, dass sie selbst mehr Tätigkeiten übernehmen als der Vater, die aus (potenziell) kindeswohlrelevanten Gründen keine Sorgeerklärungen abgegeben haben (M = -1,74). Die Vergleichswerte derjenigen Mütter, die das gemeinsame Sorgerecht haben, und derer, die es aus nicht kindeswohlrelevanten Gründen nicht haben, liegen jeweils näher an der „ausgeglichenen Mitte“ und unterscheiden sich nicht voneinander. Dieses Bild wird zumindest partiell durch die Väter bestätigt. Sie geben grundsätzlich an, weniger Pflege- und Erziehungsaufgaben zu übernehmen als die Mütter; dies jedoch noch stärker, wenn keine gemeinsame Sorge besteht.

„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 201<br />

Vaters unter der Woche als auch am Wochenende unterscheiden sich jeweils nur die<br />

Mütter, die aus (potenziell) kindeswohlrelevanten Gründen keine Sorgeerklärungen<br />

abgegeben haben (unter der Woche: M = 1,69, SD = 1,17; Sonntag: M = 3,57,<br />

SD = 1,33) von denen die aus <strong>nicht</strong>kindeswohlrelevanten Gründen von der<br />

gemeinsamen Sorge abgesehen haben (unter der Woche: M = 2,45, SD = 1,21;<br />

Sonntag: M = 4,00, SD = 1,09) und denjenigen, die die gemeinsame Sorge durch<br />

Sorgeerklärungen haben (unter der Woche: M = 2,62, SD = 1,21; Sonntag: M = 4,20,<br />

SD = 1,02).<br />

7.5.6 Arbeitsaufteilung in der Erziehung<br />

Ebenfalls wie beim zeitlichen Engagement in der Erziehung ist es denkbar, dass die<br />

Arbeitsaufteilung in der Erziehung erstens mit der Partnerschaftssituation der Eltern<br />

und zweitens mit der Bereitschaft zur Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen<br />

zusammenhängt.<br />

Anhand einer Liste von 20 Tätigkeiten, wie z. B. „Pflege des Kindes“, „mit dem Kind<br />

zum Arzt gehen“ oder „Geschichten vorlesen oder erzählen“ sollten die Eltern mittels<br />

einer Skala, die von -3 bis +3 reichte, angeben, wer diese Tätigkeiten in der<br />

Erziehung übernimmt: der/die Befragte selbst (-3), ausgewogen (0) oder eher der<br />

andere Elternteil (+3). Hierbei entsprechen sich die Angaben von Müttern und Vätern<br />

komplementär: Mütter geben im Mittel an, dass sie selbst mehr Arbeiten übernehmen<br />

als der Vater (M = -1,17, SD = 0,82), während Männer berichten, dass sie selbst<br />

weniger Arbeiten übernehmen als die Frau (M = 0,58, SD = 0,70). Folglich sind sich<br />

beide darin einig, dass Mütter einen größeren Anteil der Betreuungs- und<br />

Erziehungsaufgaben übernehmen als Väter, wenngleich Frauen diesen Unterschied<br />

etwas höher einschätzen als Männer.<br />

Kontrolliert man nun, ob die Bereitschaft zur Abgabe übereinstimmender<br />

Sorgeerklärung einen Zusammenhang mit der Übernahme von Tätigkeiten in der<br />

Erziehung aufweist, so erhält man sowohl bei Angaben der Frauen als auch denen<br />

der Männer ein signifikantes Ergebnis (Mütter: F = 12,27, df = 2, p < 0,05; Väter:<br />

F = 11,61, df = 2, p < 0,05). Wie Abbildung 41 zeigt, geben vor allem diejenigen<br />

Mütter an, dass sie selbst mehr Tätigkeiten übernehmen als der Vater, die aus<br />

(potenziell) kindeswohlrelevanten Gründen keine Sorgeerklärungen abgegeben<br />

haben (M = -1,74). Die Vergleichswerte derjenigen Mütter, die das gemeinsame<br />

<strong>Sorgerecht</strong> haben, und derer, die es aus <strong>nicht</strong> kindeswohlrelevanten Gründen <strong>nicht</strong><br />

haben, liegen jeweils näher an der „ausgeglichenen Mitte“ und unterscheiden sich<br />

<strong>nicht</strong> voneinander. Dieses Bild wird zumindest partiell durch die Väter bestätigt. Sie<br />

geben grundsätzlich an, weniger Pflege- und Erziehungsaufgaben zu übernehmen<br />

als die Mütter; dies jedoch noch stärker, wenn keine gemeinsame Sorge besteht.

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