Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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23.01.2013 Aufrufe

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 192 Einen ergänzenden Zugang bieten daher die Gründe, die Eltern gegen die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen anführen. So ist davon auszugehen, dass die Vorbehalte gegenüber der gemeinsamen Sorge dann besonders ausgeprägt sind, wenn die Eltern (potenziell) kindeswohlrelevante Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht sehen. Daher wird in den folgenden Analysen ein Vergleich folgender Gruppen vorgenommen: Eltern, die übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben (als Grundlage zählen die Angaben in der Intensivbefragung) (geS; n = 279; 72,1 %), Eltern, die keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen abgegeben haben, hierfür jedoch keine kindeswohlrelevanten Gründe anführen (nkiwo; n = 58; 15,0 %), Eltern, die keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen abgegeben haben und hierfür (zumindest potenziell) kindeswohlrelevante Gründe anführen (kiwo; n = 50; 12,9 %). Die Informationen bezüglich der Gründe gegen die gemeinsame Sorge für die letzteren beiden Gruppen stammen aus der Kurzbefragung (vgl. Kapitel 6.5.6). Vergleicht man diese drei Gruppen zunächst hinsichtlich der Partnerschaftssituation bei Geburt und der aktuellen Partnerschaftssituation, so ergeben sich in beiden Analysen signifikante Gruppenunterschiede, welche die Ergebnisse der Kurzbefragung bestätigen (siehe Abschnitt 6.5.5). Aus Abbildung 35 ist zu ersehen, dass mehr Eltern, die bei Geburt in einer nichtehelichen Partnerschaft (NEL) gelebt haben, übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben als Eltern, die getrennt gewohnt haben (LAT). Bei letzteren sind die (potenziell) kindeswohlrelevanten Gründe deutlich häufiger. Auch in der Stichprobe der Intensivbefragung gilt also, dass Eltern, die bei Geburt des Kindes in einer LAT- Beziehung mit dem anderen Elternteil gelebt haben, sich vor allem aus (zumindest potenziell) kindeswohlrelevanten Gründen gegen die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen entschieden haben.

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 193 100% 80% 60% 40% 20% 0% Abbildung 35: Partnerschaftssituation bei Geburt und Bereitschaft zur Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen Auch hinsichtlich der aktuellen Partnerschaftssituation werden die Befunde der Kurzbefragung bestätigt (Abbildung 36): Eltern, die zum Befragungszeitpunkt mit dem anderen Elternteil verheiratet waren, haben am häufigsten übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben. Falls sie dies nicht getan haben, haben sie eher nicht kindeswohlrelevante Gründe dafür gehabt (wie z. B. die Heiratsabsicht). Hingegen haben Eltern, die derzeit keine Partnerschaft mit dem anderen Elternteil hatten, mit 38,3 % zu einem deutlich höheren Anteil (potenziell) kindeswohlrelevante Gründe gegen die gemeinsame Sorge angeführt. 100% 80% 60% 40% 20% 0% 75,4% Abbildung 36: Aktuelle Partnerschaftssituation und Bereitschaft zur Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen 8,5% 47,6% 16,1% 2,4% NEL LAT 74,7% 74,5% geS nkiwo kiwo 56,7% 50,0% geS nkiwo kiwo 10,1% 4,7% 15,2% 20,8% 5,0% 38,3% NEL/LAT verheiratet keine Partnerschaft

„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 192<br />

Einen ergänzenden Zugang bieten daher die Gründe, die Eltern gegen die Abgabe<br />

übereinstimmender Sorgeerklärungen anführen. So ist davon auszugehen, dass die<br />

Vorbehalte gegenüber der gemeinsamen Sorge dann besonders ausgeprägt sind,<br />

wenn die Eltern (potenziell) kindeswohlrelevante Gründe gegen das gemeinsame<br />

<strong>Sorgerecht</strong> sehen. Daher wird in den folgenden Analysen ein Vergleich folgender<br />

Gruppen vorgenommen:<br />

Eltern, die übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben (als<br />

Grundlage zählen die Angaben in der Intensivbefragung) (geS; n = 279;<br />

72,1 %),<br />

Eltern, die keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen abgegeben haben,<br />

hierfür jedoch keine kindeswohlrelevanten Gründe anführen (nkiwo; n = 58;<br />

15,0 %),<br />

Eltern, die keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen abgegeben haben und<br />

hierfür (zumindest potenziell) kindeswohlrelevante Gründe anführen (kiwo;<br />

n = 50; 12,9 %).<br />

Die Informationen bezüglich der Gründe gegen die gemeinsame Sorge für die<br />

letzteren beiden Gruppen stammen aus der Kurzbefragung (vgl. Kapitel 6.5.6).<br />

Vergleicht man diese drei Gruppen zunächst hinsichtlich der Partnerschaftssituation<br />

bei Geburt und der aktuellen Partnerschaftssituation, so ergeben sich in beiden<br />

Analysen signifikante Gruppenunterschiede, welche die Ergebnisse der<br />

Kurzbefragung bestätigen (siehe Abschnitt 6.5.5). Aus Abbildung 35 ist zu ersehen,<br />

dass mehr Eltern, die bei Geburt in einer <strong>nicht</strong>ehelichen Partnerschaft (NEL) gelebt<br />

haben, übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben als Eltern, die<br />

getrennt gewohnt haben (LAT). Bei letzteren sind die (potenziell)<br />

kindeswohlrelevanten Gründe deutlich häufiger. Auch in der Stichprobe der<br />

Intensivbefragung gilt also, dass Eltern, die bei Geburt des Kindes in einer LAT-<br />

Beziehung mit dem anderen Elternteil gelebt haben, sich vor allem aus (zumindest<br />

potenziell) kindeswohlrelevanten Gründen gegen die Abgabe übereinstimmender<br />

Sorgeerklärungen entschieden haben.

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