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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 191<br />

gibt aber auch nur wenige Personen (0,4 %), die nur vier richtige Angaben gemacht<br />

haben. 21,8 % haben fünf richtige Antworten gegeben. Die meisten Fehler finden<br />

sich bei jenen Entscheidungen, die alleine getroffen werden können, d.h. die Eltern<br />

überschätzen den Bereich dessen, was gemeinsam geregelt werden muss. Hierbei<br />

waren die schwierigsten Items „Urlaubsreisen mit dem Kind innerhalb Europas“ und<br />

„übliche Impfungen, wie z. B. Masern, Tetanus oder Kinderlähmung“. Diese wurden<br />

nur von 39,4 % bzw. 39,7 % der Teilnehmer richtig gelöst (d. h. in den eigenen<br />

Entscheidungsbereich eingeordnet). Leichter waren hingegen die Items<br />

„Medizinische Behandlungen mit erheblichem Risiko und Gefahr von<br />

Nebenwirkungen“ und „Wahl der Schulart und der Schule“. Hier lagen 96,0 % bzw.<br />

92,4 % richtig mit der Wahl, dass dies gemeinsam abgesprochen werden müsse.<br />

Hinsichtlich der Schulbildung gibt es nur einen sehr geringen Zusammenhang mit<br />

dem Wissen um das <strong>Sorgerecht</strong> (r = .14, p < 0,05). Auch wenn man die Personen in<br />

zwei Gruppen (schlechtes vs. gutes <strong>Sorgerecht</strong>swissen) einteilt, finden sich keine<br />

signifikanten Unterschiede zwischen den Bildungsschichten. Zwar ist in der Gruppe<br />

derer mit (Fach-)Hochschulreife die Zahl der Personen mit gutem <strong>Sorgerecht</strong>swissen<br />

(63,9 %) größer ist als die Anzahl derer mit schlechtem <strong>Sorgerecht</strong>swissen (36,1 %),<br />

während sich kein Gruppenunterschied in den Gruppen derer mit<br />

Hauptschulabschluss (50 % vs. 50 %) und derer mit mittlerer Reife (57,4 % vs.<br />

42,6 %) zeigt. Diese Unterschiede fallen jedoch in den Bereich der Zufallsvariation.<br />

Dafür, wie gut die Teilnehmer im <strong>Sorgerecht</strong>swissen abschneiden, ist auch <strong>nicht</strong> von<br />

Bedeutung, ob die Eltern übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben, ob<br />

sie aus Ost- oder Westdeutschland oder ob sie aus einem städtischen oder<br />

ländlichen Gebiet stammen.<br />

7.5.2 Partnerschaftssituation und Bereitschaft zur Abgabe übereinstimmender<br />

Sorgeerklärungen<br />

Von zentralem Interesse unserer Untersuchung ist die Frage, welche Faktoren die<br />

Bereitschaft der Eltern beeinflussen, die gemeinsame Sorge zu begründen (siehe<br />

das Modell in Kapitel 7.1). Hierbei kann man zunächst vergleichen, welche Eltern die<br />

übereinstimmenden Erklärungen abgegeben haben und welche <strong>nicht</strong>. Zusätzlich<br />

kann bei unverheirateten Eltern ohne gemeinsames <strong>Sorgerecht</strong> danach gefragt<br />

werden, ob diese sich zukünftig noch um die gemeinsame Sorge bemühen wollen.<br />

Diese letztgenannte Gruppe ist allerdings sehr klein. Zudem hatte die Kurzbefragung<br />

ergeben, dass unverheiratete Eltern die gemeinsame Sorge mehrheitlich in enger<br />

zeitlicher Nähe zur Geburt ihres Kindes begründen. Insofern ist es tatsächlich eher<br />

unwahrscheinlich, dass noch eine nennenswerte Zahl der Eltern in Zukunft die<br />

gemeinsame Sorge anstreben wird.

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