Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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23.01.2013 Aufrufe

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 188 Teilnehmer/innen der Intensivbefragung haben übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben. Betrachtet man die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen differenziert nach Müttern und Vätern, sind es prozentual etwas mehr Männer als Frauen, die übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben (77,6 % der Männer; 64,6 % der Frauen). Diese Angaben der Teilnehmer der Intensivbefragung entsprechen in den meisten Fällen ihren Angaben in der Kurzbefragung. Lediglich 12 Personen geben in der Intensivbefragung an, dass sie nun übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben, obwohl sie in der Kurzbefragung noch das Gegenteil angegeben hatten. Entweder haben diese Eltern eine der beiden Fragen falsch beantwortet oder sie haben im Zeitraum zwischen Kurz- und Intensivbefragung übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben. Repräsentativität der Intensivbefragungsstichprobe für die Kurzbefragungs- stichprobe. Um zu überprüfen, ob die Teilnehmer der Intensivbefragung repräsentativ für die Teilnehmer der Kurzbefragung sind, werden nachfolgend zusätzlich zu den bereits berichteten Vergleichszahlen bedeutende Berechnungen der Kurzbefragung nochmals mit den Teilnehmern der Intensivbefragung durchgeführt. Betrachtet man hier die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen getrennt nach Partnerschaftssituation bei Geburt des Kindes und nach aktueller Partnerschaftssituation, ergibt sich ein vergleichbares Bild, wie schon in der Kurzbefragung dargestellt (vgl. Kapitel 6.5.5) Aus Abbildung 33 ist zu entnehmen, dass bei den nichtehelichen Paaren bei Geburt des Kindes gut 70 % übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben und bei den LAT-Paaren ca. die Hälfte übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben hat.

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 189 100% 80% 60% 40% 20% 0% Abbildung 33: Partnerschaftssituation bei Geburt und Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen Unterscheidet man hinsichtlich der aktuellen Partnerschaftssituation, wie in Abbildung 34 dargestellt, ergibt sich auch hier ein ähnliches Muster wie in Kapitel 6.5.5 berichtet. In der Gruppe der Befragten, die eine Partnerschaft mit dem anderen Elternteil haben, beträgt der Anteil derer, die übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben, mindestens 70 %. In der Gruppe derer, die derzeit keine Partnerschaft mit dem anderen Elternteil haben, liegt der Prozentsatz mit 52,4 % deutlich darunter. 72,7% 27,3% ja nein 44,2% NEL LAT 55,8% Die Tatsache, dass die Ergebnisse der Intensivbefragung mit denen der Kurzbefragung weitgehend übereinstimmen, spricht auch hier dafür, dass die Teilstichprobe der Intensivbefragung repräsentativ für die Kurzbefragung ist.

„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 188<br />

Teilnehmer/innen der Intensivbefragung haben übereinstimmende Sorgeerklärungen<br />

abgegeben. Betrachtet man die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen<br />

differenziert nach Müttern und Vätern, sind es prozentual etwas mehr Männer als<br />

Frauen, die übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben (77,6 % der<br />

Männer; 64,6 % der Frauen). Diese Angaben der Teilnehmer der Intensivbefragung<br />

entsprechen in den meisten Fällen ihren Angaben in der Kurzbefragung. Lediglich 12<br />

Personen geben in der Intensivbefragung an, dass sie nun übereinstimmende<br />

Sorgeerklärungen abgegeben haben, obwohl sie in der Kurzbefragung noch das<br />

Gegenteil angegeben hatten. Entweder haben diese Eltern eine der beiden Fragen<br />

falsch beantwortet oder sie haben im Zeitraum zwischen Kurz- und<br />

Intensivbefragung übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben.<br />

Repräsentativität der Intensivbefragungsstichprobe für die Kurzbefragungs-<br />

stichprobe. Um zu überprüfen, ob die Teilnehmer der Intensivbefragung<br />

repräsentativ für die Teilnehmer der Kurzbefragung sind, werden nachfolgend<br />

zusätzlich zu den bereits berichteten Vergleichszahlen bedeutende Berechnungen<br />

der Kurzbefragung nochmals mit den Teilnehmern der Intensivbefragung<br />

durchgeführt.<br />

Betrachtet man hier die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen getrennt nach<br />

Partnerschaftssituation bei Geburt des Kindes und nach aktueller<br />

Partnerschaftssituation, ergibt sich ein vergleichbares Bild, wie schon in der<br />

Kurzbefragung dargestellt (vgl. Kapitel 6.5.5)<br />

Aus Abbildung 33 ist zu entnehmen, dass bei den <strong>nicht</strong>ehelichen Paaren bei Geburt<br />

des Kindes gut 70 % übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben und<br />

bei den LAT-Paaren ca. die Hälfte übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben<br />

hat.

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