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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 171<br />

Folgende Überlegungen liegen diesem Modell zugrunde:<br />

� Die Bereitschaft der Mütter und Väter zur gemeinsamen Sorgeerklärung hängt<br />

wesentlich von vier Faktoren ab: Den Stabilitätsprognosen hinsichtlich des<br />

zukünftigen Bestands der Partnerschaft, der Qualität der elterlichen Kooperation<br />

in der Betreuung und Erziehung der Kinder (Coparenting), dem bisherigen<br />

Engagement des Vaters in der Elternrolle sowie den Einstellungen zur Vaterrolle.<br />

� Die Stabilitätsprognosen hinsichtlich des zukünftigen Bestands der Partnerschaft<br />

wie auch die Qualität des Coparenting werden wiederum von der Qualität der<br />

Partnerschaft (insbesondere der Partnerschaftszufriedenheit) beeinflusst: Je<br />

zufriedener die Partner/innen mit ihrer Beziehung sind, desto eher erwarten sie<br />

eine Stabilität dieser Beziehung und desto erfolgreicher kooperieren sie in der<br />

Betreuung und Erziehung der Kinder.<br />

� Auch die personalen und ökonomischen Ressourcen der Partner/innen<br />

bestimmen mit, wie positiv sich die Partnerschaft gestaltet, wie stark sich die<br />

Väter in der Vaterrolle engagieren und wie erfolgreich beide Partner/innen in der<br />

Kinderbetreuung kooperieren (Coparenting). Besonders bedeutsam dürfte hierbei<br />

neben der Einkommenslage (und insbesondere dem relativen Beitrag der Väter<br />

zum Haushaltseinkommen bzw. Kindesunterhalt) die emotionale Stabilität beider<br />

Eltern sein.<br />

� Darüber hinaus dürften die personalen und ökonomischen Ressourcen auch<br />

Einstellungen zur Vaterrolle beeinflussen. So wurde ursprünglich vermutet, dass<br />

vor allem Mütter mit geringen Bildungsressourcen und entsprechend geringen<br />

Erwerbsmöglichkeiten ein höheres Interesse daran haben, den Vater auch<br />

juristisch abgesichert in die Fürsorge für das Kind einzubinden – soweit diese<br />

Mütter <strong>nicht</strong> der Eheschließung den Vorzug geben. Die Daten der Kurzbefragung<br />

widersprechen allerdings dieser Erwartung, und legen vielmehr nahe, dass<br />

Partner/innen mit höherem Bildungsniveau häufiger die gemeinsame Sorge<br />

anstreben. Ausschlaggebend hierfür könnte die bessere ökonomische Situation<br />

des Vaters sein, die als weiterer wichtiger Faktor vermutet wurde: Aufgrund der<br />

starken Bildungshomogenität in Partnerschaften dürften die (Ex-)Partner der<br />

Mütter mit geringen Bildungsressourcen oftmals nur über geringes Einkommen<br />

verfügen, sodass deren Beitrag zum Familieneinkommen und zum Unterhalt des<br />

Kindes tendenziell eher gering ausfallen dürfte. Weitere Überlegungen zu

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