23.01.2013 Aufrufe

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 168<br />

(6) Hierbei hat die Partnerschaftssituation bei Geburt des Kindes und<br />

insbesondere die wahrgenommene Tragfähigkeit der Beziehung zum<br />

anderen Elternteil einen bedeutenden Einfluss: Während mehr als zwei<br />

Drittel der NEL-Paare die gemeinsame Sorge durch übereinstimmende<br />

Erklärungen begründen, gilt dies für nur rund ein Viertel der Eltern ohne<br />

gemeinsame Partnerschaft.<br />

(7) Bei bestehender Heiratsneigung sowie bei tatsächlicher späterer<br />

Eheschließung ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass Eltern vor der<br />

Eheschließung übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben, obwohl<br />

umgekehrt auch vielfach der Heiratswunsch als Grund für die fehlende<br />

Sorgeerklärung genannt wird.<br />

(8) Die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen ist bei höherem<br />

Bildungsniveau und in Großstädten wahrscheinlicher. Der Vorteil höher<br />

Gebildeter hinsichtlich der Begründung der gemeinsamen Sorge scheint<br />

jedoch <strong>nicht</strong> auf einer leichteren Bewältigung bürokratischer Hürden zu<br />

beruhen. Vielmehr zeigt sich in dieser Gruppe, dass die Beziehung zum<br />

anderen Elternteil schon bei Geburt des Kindes tragfähiger ist als bei<br />

niedriger und mittlerer Bildung.<br />

(9) Insgesamt entstehen nur in jedem zehnten Fall Konflikte um das<br />

<strong>Sorgerecht</strong> (bei getrennten Paaren allerdings in jedem vierten Fall) wobei<br />

vor allem Väter das gemeinsame <strong>Sorgerecht</strong> anstreben, ohne dass die<br />

Mütter dies unterstützen würden.<br />

(10) Überwiegend werden Gründe gegen eine Eheschließung und gegen das<br />

gemeinsame <strong>Sorgerecht</strong> angeführt, die für partnerschaftsbezogene<br />

Gründe, mangelnde Informiertheit der Eltern oder den Wunsch, im<br />

Konfliktfall allein entscheiden zu können, sprechen.<br />

(11) Diejenigen Eltern, die keine übereinstimmenden Erklärungen zur<br />

gemeinsamen Sorge abgegeben haben, führen hierfür seltener solche<br />

Gründe an, die als Risikofaktoren für das Kindeswohl definiert werden<br />

können (13,5 %). Häufiger treten potenziell kindeswohlrelevante Probleme<br />

in der Elternbeziehung, wie z. B. Partnerschaftsprobleme, auf (37,7 %).<br />

Eltern, die bei Geburt mit dem andern Elternteil zusammen lebten, nennen<br />

seltener Risikofaktoren für das Kindeswohl (9,1 %) und potenziell<br />

kindeswohlrelevante Probleme in der Elternbeziehung (26,4 %). Hingegen<br />

nennen bei Geburt getrennt wohnende Paare (LAT) mit 45,3 % sowie<br />

Befragte ohne Partnerschaft mit dem anderen Elternteil (65,4 %) häufiger<br />

solche potenziell kindeswohlrelevanten Probleme in der Elternbeziehung<br />

gegen die gemeinsame Sorge.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!