Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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23.01.2013 Aufrufe

50 40 30 20 10 0 Abbildung 27: Die vermuteten wichtigsten 3 Gründe des anderen Elternteils gegen die gemeinsame Sorge Platz 1 Platz 2 Platz 3

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 163 Die drei wichtigsten eigenen und die drei wichtigsten Gründe des anderen Elternteils zusammengefasst. Fasst man die drei wichtigsten eigenen Gründe zusammen, unabhängig davon, ob der Grund an erster, zweiter oder dritter Stelle genannt wurde, so ist aus Abbildung 28 zu erkennen, dass der Grund „Es bestand ohnehin die Absicht zu heiraten“ den höchsten Stellenwert hat. Fast ebenso oft werden „Es erschien nicht wichtig“, „Es fehlten Informationen über diese Möglichkeit“ und „Es wurde davon ausgegangen, dass die gemeinsame Sorge automatisch besteht“ genannt. Bei den drei wichtigsten zusammengefassten vermuteten Gründen des anderen Elternteils werden am häufigsten „Es erschien nicht wichtig“, „Es wurde nicht zielstrebig genug verfolgt“ und „Es bestand ohnehin die Absicht zu heiraten“ genannt. Die drei eigenen wichtigsten Gründe aufgeteilt nach Geschlecht. Betrachtet man die drei eigenen wichtigsten Gründe differenziert nach Geschlecht der Befragten, so wird auch hier deutlich, wie in Abbildung 29 ersichtlich, dass bei den Frauen die Gründe „Es war nicht sicher, ob die Partnerschaft Bestand hat“, „Es bestand ohnehin die Absicht zu heiraten“ und „Es gab den Wunsch, bei Konflikten über Erziehung oder das Kind allein entscheiden zu können“ den höchsten Stellenwert haben. Bei den Männern hingegen sind die Gründe „Es fehlten Informationen über diese Möglichkeit“, „Es wurde davon ausgegangen, dass die gemeinsame Sorge automatisch besteht“ und „Es bestand ohnehin die Absicht zu heiraten“ von größter Bedeutung. Die drei wichtigsten vermuteten Gründe des anderen Elternteils aufgeteilt nach Geschlecht. Wie in Abbildung 30 dargestellt, geben sowohl Frauen als auch Männer am häufigsten „Es bestand ohnehin die Absicht zu heiraten“ als wichtigsten Grund des anderen Elternteils an. Bei den Frauen folgen darauf „Angst vor höheren Verpflichtungen (z. B. finanziell)“ und „Es war zu bürokratisch“. Dies bedeutet also, dass die befragten Frauen denken, dass der Vater des Kindes keine Sorgeerklärung abgegeben hat, weil er entweder sowieso heiraten wollte, Angst vor Verpflichtungen hatte oder es zu bürokratisch fand. Die Männer nennen als zweites „Es erschien nicht wichtig“ und „Es wurde nicht zielstrebig genug verfolgt“, sowie „Die gemeinsame Sorge war nicht erwünscht“.

„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 163<br />

Die drei wichtigsten eigenen und die drei wichtigsten Gründe des anderen<br />

Elternteils zusammengefasst. Fasst man die drei wichtigsten eigenen Gründe<br />

zusammen, unabhängig davon, ob der Grund an erster, zweiter oder dritter Stelle<br />

genannt wurde, so ist aus Abbildung 28 zu erkennen, dass der Grund „Es bestand<br />

ohnehin die Absicht zu heiraten“ den höchsten Stellenwert hat. Fast ebenso oft<br />

werden „Es erschien <strong>nicht</strong> wichtig“, „Es fehlten Informationen über diese Möglichkeit“<br />

und „Es wurde davon ausgegangen, dass die gemeinsame Sorge automatisch<br />

besteht“ genannt. Bei den drei wichtigsten zusammengefassten vermuteten Gründen<br />

des anderen Elternteils werden am häufigsten „Es erschien <strong>nicht</strong> wichtig“, „Es wurde<br />

<strong>nicht</strong> zielstrebig genug verfolgt“ und „Es bestand ohnehin die Absicht zu heiraten“<br />

genannt.<br />

Die drei eigenen wichtigsten Gründe aufgeteilt nach Geschlecht. Betrachtet man<br />

die drei eigenen wichtigsten Gründe differenziert nach Geschlecht der Befragten, so<br />

wird auch hier deutlich, wie in Abbildung 29 ersichtlich, dass bei den Frauen die<br />

Gründe „Es war <strong>nicht</strong> sicher, ob die Partnerschaft Bestand hat“, „Es bestand ohnehin<br />

die Absicht zu heiraten“ und „Es gab den Wunsch, bei Konflikten über Erziehung<br />

oder das Kind allein entscheiden zu können“ den höchsten Stellenwert haben. Bei<br />

den Männern hingegen sind die Gründe „Es fehlten Informationen über diese<br />

Möglichkeit“, „Es wurde davon ausgegangen, dass die gemeinsame Sorge<br />

automatisch besteht“ und „Es bestand ohnehin die Absicht zu heiraten“ von größter<br />

Bedeutung.<br />

Die drei wichtigsten vermuteten Gründe des anderen Elternteils aufgeteilt nach<br />

Geschlecht. Wie in Abbildung 30 dargestellt, geben sowohl Frauen als auch Männer<br />

am häufigsten „Es bestand ohnehin die Absicht zu heiraten“ als wichtigsten Grund<br />

des anderen Elternteils an. Bei den Frauen folgen darauf „Angst vor höheren<br />

Verpflichtungen (z. B. finanziell)“ und „Es war zu bürokratisch“. Dies bedeutet also,<br />

dass die befragten Frauen denken, dass der Vater des Kindes keine Sorgeerklärung<br />

abgegeben hat, weil er entweder sowieso heiraten wollte, Angst vor Verpflichtungen<br />

hatte oder es zu bürokratisch fand. Die Männer nennen als zweites „Es erschien<br />

<strong>nicht</strong> wichtig“ und „Es wurde <strong>nicht</strong> zielstrebig genug verfolgt“, sowie „Die<br />

gemeinsame Sorge war <strong>nicht</strong> erwünscht“.

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