Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...
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„Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 160 „Es gab den Wunsch, bei Konflikten über Erziehung oder das Kind allein entscheiden zu können“. Bei den Männern hingegen sind es die Gründe „Es fehlten Informationen über diese Möglichkeit“, „Es wurde davon ausgegangen, dass die gemeinsame Sorge automatisch besteht“ und „Es bestand ohnehin die Absicht zu heiraten“. Demnach gehört für Männer wie Frauen die Heiratsabsicht zu den wichtigsten Gründen, keine Erklärungen zur gemeinsamen Sorge abzugeben. Anders als bei den hier befragten Vätern, die es eher aufgrund mangelnder Informationen versäumten, die gemeinsame Sorge anzustreben, waren für Mütter häufiger partnerschaftsbezogene Vorbehalte ausschlaggebend. Dies dürfte einerseits daran liegen, dass hier mehr Mütter als Väter ohne Partnerschaft mit dem anderen Elternteil erfasst wurden. Andererseits haben auch nur die Mütter durch die gemeinsame Sorge an Einflussmöglichkeiten zu verlieren, und im Fall einer problembelasteten Beziehung mit dem anderen Elternteil würden sich neue Konfliktfelder auftun. Wie weiter unten deutlich wird, zeigen sich hier deutliche Entsprechungen zu den qualitativen Daten, die aus den Interviews mit Eltern gewonnen wurden. Vermutete drei wichtigste Gründe des anderen Elternteils gegen die gemeinsame Sorge. Wie in Abbildung 27 zu ersehen ist, gibt es grundsätzlich nicht so viele Nennungen bei den drei wichtigsten vermuteten Gründen des anderen Elternteils. Am häufigsten auf Platz 1 wird auch hier wie bei den eigenen Gründen „Es fehlten Informationen über diese Möglichkeit“ genannt. Ebenso wird „Es bestand ohnehin die Absicht zu heiraten“ häufig an wichtigster Stelle erwähnt. An zweiter Stelle werden „Es wurde davon ausgegangen, dass die gemeinsame Sorge automatisch besteht“ und „Es erschien nicht wichtig“ am häufigsten genannt. An dritter Stelle steht hier „Es bestand ohnehin die Absicht zu heiraten“. Dies entspricht eher dem Bild der oben erläuterten generell zutreffenden Gründe. Dass die generell zutreffenden Gründe und die drei wichtigsten Gründe nur in der Selbstaussage voneinander abweichen, ist nicht verwunderlich, da in der Fremdaussage wahrscheinlich nicht so klar differenziert werden kann.
50 40 30 20 10 0 Abbildung 26: Die wichtigsten eigenen drei Gründe gegen die gemeinsame Sorge Platz 1 Platz 2 Platz 3
- Seite 109 und 110: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
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- Seite 139 und 140: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
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- Seite 145 und 146: „Gemeinsames Sorgerecht nicht mit
- Seite 147 und 148: 50% 40% 30% 20% 10% 0% Abbildung 18
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- Seite 165 und 166: 25% 20% 15% 10% 5% 0% Abbildung 29:
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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 160<br />
„Es gab den Wunsch, bei Konflikten über Erziehung oder das Kind allein<br />
entscheiden zu können“.<br />
Bei den Männern hingegen sind es die Gründe<br />
„Es fehlten Informationen über diese Möglichkeit“,<br />
„Es wurde davon ausgegangen, dass die gemeinsame Sorge automatisch<br />
besteht“ und<br />
„Es bestand ohnehin die Absicht zu heiraten“.<br />
Demnach gehört für Männer wie Frauen die Heiratsabsicht zu den wichtigsten<br />
Gründen, keine Erklärungen zur gemeinsamen Sorge abzugeben. Anders als bei den<br />
hier befragten Vätern, die es eher aufgrund mangelnder Informationen versäumten,<br />
die gemeinsame Sorge anzustreben, waren für Mütter häufiger<br />
partnerschaftsbezogene Vorbehalte ausschlaggebend. Dies dürfte einerseits daran<br />
liegen, dass hier mehr Mütter als Väter ohne Partnerschaft mit dem anderen<br />
Elternteil erfasst wurden. Andererseits haben auch nur die Mütter durch die<br />
gemeinsame Sorge an Einflussmöglichkeiten zu verlieren, und im Fall einer<br />
problembelasteten Beziehung mit dem anderen Elternteil würden sich neue<br />
Konfliktfelder auftun. Wie weiter unten deutlich wird, zeigen sich hier deutliche<br />
Entsprechungen zu den qualitativen Daten, die aus den Interviews mit Eltern<br />
gewonnen wurden.<br />
Vermutete drei wichtigste Gründe des anderen Elternteils gegen die<br />
gemeinsame Sorge. Wie in Abbildung 27 zu ersehen ist, gibt es grundsätzlich <strong>nicht</strong><br />
so viele Nennungen bei den drei wichtigsten vermuteten Gründen des anderen<br />
Elternteils. Am häufigsten auf Platz 1 wird auch hier wie bei den eigenen Gründen<br />
„Es fehlten Informationen über diese Möglichkeit“ genannt. Ebenso wird „Es bestand<br />
ohnehin die Absicht zu heiraten“ häufig an wichtigster Stelle erwähnt. An zweiter<br />
Stelle werden „Es wurde davon ausgegangen, dass die gemeinsame Sorge<br />
automatisch besteht“ und „Es erschien <strong>nicht</strong> wichtig“ am häufigsten genannt. An<br />
dritter Stelle steht hier „Es bestand ohnehin die Absicht zu heiraten“. Dies entspricht<br />
eher dem Bild der oben erläuterten generell zutreffenden Gründe.<br />
Dass die generell zutreffenden Gründe und die drei wichtigsten Gründe nur in der<br />
Selbstaussage voneinander abweichen, ist <strong>nicht</strong> verwunderlich, da in der<br />
Fremdaussage wahrscheinlich <strong>nicht</strong> so klar differenziert werden kann.