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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 159<br />

Mutter die Abgabe einer Sorgeerklärung verweigert, während der Vater das<br />

gemeinsame <strong>Sorgerecht</strong> erlangen möchte. Dennoch liegt der Schluss nahe, dass in<br />

den Fällen, in denen die Eltern zunächst in NEL zusammenlebten, sich dann<br />

trennten und nun die Frage nach dem <strong>Sorgerecht</strong> relevant wird, die Mutter allenfalls<br />

auf <strong>nicht</strong> kindeswohlrelevante oder nur potenziell kindeswohlrelevante Probleme in<br />

der Elternbeziehung (die dann konkret <strong>nicht</strong> kindeswohlrelevant sind) zurückgreift,<br />

wenn sie ihre Zustimmung verweigert.<br />

Insofern wird auch die Vermutung des Gesetzgebers widerlegt, der davon ausging,<br />

dass die Eltern insbesondere in den Fällen, in denen sie mit dem Kind<br />

zusammenleben, die Möglichkeit der Begründung der gemeinsamen elterlichen<br />

Sorge im Regelfall nutzen und die tatsächliche Sorge der Väter rechtlich absichern.<br />

6.5.6.2 Wichtigste drei Gründe gegen die gemeinsame Sorge<br />

Bei der Betrachtung der drei wichtigsten Gründe gegen die gemeinsame Sorge wird<br />

ebenfalls zwischen den eigenen genannten Gründen und den vermuteten drei<br />

wichtigsten Gründen des anderen Elternteils unterscheiden.<br />

Die drei wichtigsten Gründe gegen die gemeinsame Sorge. Bei den eigenen drei<br />

wichtigsten Gründen (Abbildung 26) gegen die gemeinsame Sorge zeigt sich ein<br />

noch stärker profiliertes Bild als bei den überhaupt zutreffenden Gründen gegen die<br />

gemeinsame Sorge: Fasst man die drei eigenen wichtigsten Gründe zusammen,<br />

unabhängig davon, ob der Grund an erster, zweiter oder dritter Stelle genannt wurde,<br />

so werden die folgenden Gründe in absteigender Reihenfolge am häufigsten<br />

genannt:<br />

„Es bestand ohnehin die Absicht zu heiraten“ ,<br />

„Es erschien <strong>nicht</strong> wichtig“,<br />

„Es fehlten Informationen über diese Möglichkeit“ und<br />

„Es wurde davon ausgegangen, dass die gemeinsame Sorge automatisch<br />

besteht“.<br />

Betrachtet man die drei eigenen wichtigsten Gründe für Männer und Frauen separat,<br />

so werden auch hier Unterschiede zwischen den Geschlechtern deutlich: Bei den<br />

Frauen haben die folgenden Gründe den wichtigsten Stellenwert:<br />

„Es war <strong>nicht</strong> sicher, ob die Partnerschaft Bestand hat“,<br />

„Es bestand ohnehin die Absicht zu heiraten“ und

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