Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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23.01.2013 Aufrufe

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 154 Männern (38,5 %) als von Frauen genannt (24,5 %). In den Fällen, in denen die Eltern bei Geburt keine Partnerschaft hatten, waren es nur Frauen (und von diesen 20,6 %), die diesen Grund nannten. Diesen Frauen wurde auch am meisten abgeraten. Kindeswohlrelevante Gründe gegen die gemeinsame Sorge. Im Folgenden werden die genannten Gründe hinsichtlich ihrer Kindeswohlrelevanz in folgende drei Gruppen zusammengefasst 159 : (a) vergleichsweise klare Risikofaktoren für das Kindeswohl, mit denen Probleme der Asozialität und Subnormalität angesprochen werden (Items 16-20), (b) potenziell kindeswohlrelevante Probleme in der Elternbeziehung, die einen breiten Bereich von partnerschaftsbezogenen Vorbehalten gegenüber der gemeinsamen Sorge umfassen (Items 5-9,12), und (c) nicht kindeswohlrelevante Gründe, die sich auf den Zugang zum Institut der gemeinsamen Sorge, das Umfeld, Konventionen und Vorwissen beziehen (Items 1- 4,10,11,13-15, 21-26). Hierbei ist zu beachten, dass – analog zu der Klassifikation von Gründen gegen die Eheschließung – Gewalt in der Partnerschaft laut dieser Zuordnung zu den (gut etablierten) Risikofaktoren für das Kindeswohl gezählt wird, während häufige Konflikte – etwas abgeschwächt – unter potenziell kindeswohlrelevante Probleme in der Elternbeziehung subsummiert werden. In die letztgenannte Kategorie fallen auch Vorbehalte, die sich auf die fragliche Tragfähigkeit der Partnerschaft beziehen. Abbildung 23 verdeutlicht die Zuordnung einzelner Gründe zu den übergeordneten Kategorien. Die Einteilung in der rechten Spalte ist erst für die Auswertung der Intensivbefragung relevant (vgl. Kapitel 7.5.2). 159 Die Zuordnung wurde in enger Absprache mit dem Team der jurstischen Expertise (DIJuF) vorgenommen.

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 155 Zur Gruppierung der Gründe gegen die gemeinsame Sorge: Risikofaktoren für das Kindeswohl (13,5 %) (z. B. Suchtprobleme, Gewalt in der Partnerschaft, psychische Probleme, Probleme mit dem Strafgesetz) potenziell kindeswohlrelevante Probleme in der Elternbeziehung (49,1 %) (z. B. Partnerschaft bestand nie, häufige Konflikte ohne friedliche Verständigung, Elternschaft war nicht gewünscht) nicht kindeswohlrelevante Gründe (86,5 %) (z. B. Fehlinformation, Bürokratie, Heiratsabsicht, gemeinsame Sorge nicht erwünscht; Angst, das Sorgerecht zu verlieren; Abraten anderer) Abbildung 23: Gruppierung der Gründe gegen die gemeinsame Sorge (potenziell) kindeswohlrelevante Gründe gegen die gemeinsame Sorge nicht kindeswohlrelevante Gründe gegen die gemeinsame Sorge Anmerkung: Aufgrund von Mehrfachnennungen addieren sich die angegebenen Prozentzahlen nicht zu 100 %. Risikofaktoren für das Kindeswohl wurden in 13,5 % der Fälle, die keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen abgegeben haben, als eigene Argumente gegen die gemeinsame Sorge genannt; von Frauen häufiger (16,1 %) als von Männern (6,7 %). Betrachtet man die potenziell kindeswohlrelevanten Probleme in der Elternbeziehung, so liegen in immerhin 49,1 % der Fälle solche Gründe gegen die gemeinsame Sorge vor. Hierbei bestehen sehr deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Während nur 26,0 % der Väter potenziell kindeswohlrelevante Probleme in der Elternbeziehung als Gründe gegen die gemeinsame Sorge anführen, gilt dies für mehr als die Hälfte der Mütter (57,9 %). Nicht kindeswohlrelevante Gründe wurden in 86,5 % der Fälle genannt. Dies annähernd gleichermaßen von Frauen (88,3 %) und Männern (87,5 %). Da Mehrfachnennungen möglich waren, addieren sich diese genannten Prozentzahlen nicht zu 100 % auf. Um diesen Mehrfachnennungen Rechnung zu tragen, wurden im Folgenden die Eltern in drei Gruppen bezüglich der Kindeswohlrelevanz der von ihnen genannten Gründe gegen die gemeinsame Sorge eingeordnet:

„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 155<br />

Zur Gruppierung der Gründe gegen die gemeinsame Sorge:<br />

Risikofaktoren für das Kindeswohl (13,5 %)<br />

(z. B. Suchtprobleme, Gewalt in der Partnerschaft,<br />

psychische Probleme, Probleme mit dem Strafgesetz)<br />

potenziell kindeswohlrelevante Probleme in<br />

der Elternbeziehung (49,1 %)<br />

(z. B. Partnerschaft bestand nie, häufige Konflikte ohne<br />

friedliche Verständigung, Elternschaft war <strong>nicht</strong> gewünscht)<br />

<strong>nicht</strong> kindeswohlrelevante Gründe (86,5 %)<br />

(z. B. Fehlinformation, Bürokratie, Heiratsabsicht,<br />

gemeinsame Sorge <strong>nicht</strong> erwünscht; Angst, das <strong>Sorgerecht</strong><br />

zu verlieren; Abraten anderer)<br />

Abbildung 23: Gruppierung der Gründe gegen die gemeinsame Sorge<br />

(potenziell) kindeswohlrelevante<br />

Gründe gegen die<br />

gemeinsame Sorge<br />

<strong>nicht</strong> kindeswohlrelevante<br />

Gründe gegen die<br />

gemeinsame Sorge<br />

Anmerkung: Aufgrund von Mehrfachnennungen addieren sich die angegebenen Prozentzahlen <strong>nicht</strong><br />

zu 100 %.<br />

Risikofaktoren für das Kindeswohl wurden in 13,5 % der Fälle, die keine<br />

übereinstimmenden Sorgeerklärungen abgegeben haben, als eigene Argumente<br />

gegen die gemeinsame Sorge genannt; von Frauen häufiger (16,1 %) als von<br />

Männern (6,7 %). Betrachtet man die potenziell kindeswohlrelevanten Probleme in<br />

der Elternbeziehung, so liegen in immerhin 49,1 % der Fälle solche Gründe gegen<br />

die gemeinsame Sorge vor. Hierbei bestehen sehr deutliche Unterschiede zwischen<br />

den Geschlechtern: Während nur 26,0 % der Väter potenziell kindeswohlrelevante<br />

Probleme in der Elternbeziehung als Gründe gegen die gemeinsame Sorge<br />

anführen, gilt dies für mehr als die Hälfte der Mütter (57,9 %). Nicht<br />

kindeswohlrelevante Gründe wurden in 86,5 % der Fälle genannt. Dies annähernd<br />

gleichermaßen von Frauen (88,3 %) und Männern (87,5 %). Da Mehrfachnennungen<br />

möglich waren, addieren sich diese genannten Prozentzahlen <strong>nicht</strong> zu 100 % auf.<br />

Um diesen Mehrfachnennungen Rechnung zu tragen, wurden im Folgenden die<br />

Eltern in drei Gruppen bezüglich der Kindeswohlrelevanz der von ihnen genannten<br />

Gründe gegen die gemeinsame Sorge eingeordnet:

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