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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 153<br />

Hälfte der Männer (50,0 % und 63,6 %) die unsichere Partnerschaft als Grund gegen<br />

die gemeinsame Sorge an. Eltern in NEL-Beziehungen nannten zudem seltener<br />

Gründe, die explizit gegen eine gemeinsame Sorge sprechen („gemeinsame Sorge<br />

<strong>nicht</strong> gewünscht“, „alleine entscheiden zu wollen“, „Abraten anderer“). Insbesondere<br />

Männer, die bei Geburt des Kindes mit der Mutter zusammenlebten, gaben diese<br />

Gründe sehr selten an (10,1 %). Diese Gründe wurden häufiger von LAT-Paaren und<br />

getrennten Eltern angeführt; in beiden Fällen jeweils vor allem von Frauen (51,0 %<br />

und 60,3 %). Interessanterweise sagten nur 23,1 % der Väter aus ehemaligen LAT-<br />

Beziehungen, dass die gemeinsame Sorge <strong>nicht</strong> gewünscht war. Bei den getrennten<br />

Vätern war die Anzahl noch geringer (18,2 %). Bei den schon zu Geburt des Kindes<br />

getrennten Vätern fielen vorrangig die Kategorie „zu bürokratisch/unwichtig“ und die<br />

Unsicherheit in der Partnerschaft (jeweils 63,6 %) in die Waagschale.<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Abbildung 22: Kategorisierte Gründe gegen gemeinsame Sorge und Partnerschaftssituation<br />

bei Geburt<br />

NEL LAT keine Partnerschaft<br />

Ebenso wie Unsicherheiten in der Partnerschaft wurden Probleme in der<br />

Partnerschaft bzw. persönliche Probleme (eigene oder des anderen Elternteils) vor<br />

allem von Eltern genannt, die bei Geburt <strong>nicht</strong> zusammenlebten (LAT) oder keine<br />

Partnerschaft hatten. In LAT-Partnerschaften wurde dieser Grund sogar häufiger von

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