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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 152<br />

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Abbildung 21: Kategorisierte Gründe gegen gemeinsame Sorge<br />

Frauen<br />

Männer<br />

Kategorisierte Gründe und Partnerschaftssituation bei Geburt des Kindes. Aus<br />

Abbildung 22 ist zu erkennen, dass sich die genannten Gründe deutlich je nach<br />

Partnerschaftssituation bei Geburt des Kindes unterscheiden. Fehlinformiert waren<br />

vor allem die Befragten in Partnerschaften, unabhängig davon, ob sie bei Geburt des<br />

Kindes in einem gemeinsamen Haushalt wohnten (NEL) oder <strong>nicht</strong> (LAT). Dies gilt<br />

insbesondere für Männer. Auch Gründe aus der Kategorie „unwichtig/Bürokratie“<br />

wurden häufiger von Personen aus Partnerschaften, insbesondere NEL-<br />

Beziehungen, genannt. Für NEL-Beziehungen fällt ebenfalls die bestehende<br />

Heiratsabsicht häufiger in die Waagschale als für die Vergleichsgruppen. Umgekehrt<br />

nennen Befragte, die bei Geburt des Kindes mit dem anderen Elternteil zusammen<br />

lebten (NEL), deutlich seltener Gründe der Kategorie „unsichere Partnerschaft“,<br />

während diese Gründe von 67 % der Befragten aus LAT-Beziehungen und 75,9 %<br />

der Befragten ohne Partnerschaft mit dem anderen Elternteil genannt wurden.<br />

Differenziert man innerhalb der NEL-Gruppe nochmals nach Geschlecht, so<br />

beziehen sich 34,2 % der Frauen aber nur 11,3 % der Männer auf die unsichere<br />

Partnerschaft. In den LAT-Arrangements und unter den getrennten Elternpaaren sind<br />

es demgegenüber 71,4 % bzw. 77,9 % der Frauen, die Unsicherheiten in der<br />

Partnerschaft als Grund gegen die gemeinsame Sorge angaben. In den<br />

letztgenannten Konstellationen (LAT oder getrennt) führte allerdings auch über die

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