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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 151<br />

Probleme in der Partnerschaft: „Es gab Suchtprobleme“, „Es gab Gewalt in<br />

der Partnerschaft“, „Es gab psychische Probleme“, „Es gab Probleme mit dem<br />

Strafgesetz“, „Es gab Probleme mit der Ausländerbehörde“,<br />

Abraten anderer: „Die Familie hat abgeraten“, „Freundinnen/Freunde haben<br />

abgeraten“, „Die Beratungsstelle hat abgeraten“, „Das Jugendamt hat<br />

abgeraten“, „Rechtsanwalt bzw. -anwältin hat abgeraten“, „andere haben<br />

abgeraten, nämlich …“,<br />

andere Gründe. „andere Gründe, nämlich …“.<br />

Vergleicht man nun Männer und Frauen hinsichtlich ihrer Angaben zu diesen<br />

Gründen, so zeigen sich einige markante Unterschiede (siehe Abbildung 21): Frauen<br />

gaben mit rund 52 % mehr als doppelt so häufig wie die hier befragten Männer an,<br />

dass Unsicherheiten in der Partnerschaft bestanden; auch ernsthafte Probleme<br />

wurden von Frauen (16,7 %) doppelt so häufig genannt wie von den Männern<br />

(7,1 %). Jeweils rund ein Drittel der Frauen gab an, allein entscheiden zu wollen oder<br />

die gemeinsame Sorge <strong>nicht</strong> gewünscht zu haben. Dass dies auch jeweils von rund<br />

einem Zehntel der Männer genannt wurde, verweist darauf, dass Väter die<br />

gemeinsame Sorge mitunter <strong>nicht</strong> verfolgen, weil die Wünsche der Mutter dem<br />

entgegenstehen. Frauen nannten als Grund gegen die gemeinsame Sorge dreimal<br />

häufiger als Männer, dass ihnen davon abgeraten wurde. Und schließlich gaben<br />

Frauen auch ähnlich häufig wie Männer an, dass es ihnen unwichtig/zu bürokratisch<br />

war, die gemeinsame Sorge zu erklären. Demgegenüber berichteten Männer<br />

häufiger – etwa zur Hälfte – dass sie fehlinformiert waren, während dies nur für ein<br />

knappes Drittel der Frauen gilt. Auch die bestehende Heiratsabsicht wurde häufiger<br />

von Vätern als Müttern angeführt.

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