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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 149<br />

Vermutete Gründe des anderen Elternteils gegen die gemeinsame Sorge<br />

aufgeteilt nach Geschlecht. Betrachtet man die vermuteten Gründe des anderen<br />

Elternteils ebenfalls aufgeteilt nach dem Geschlecht der Befragten, so zeigt sich wie<br />

in Abbildung 20 dargestellt, dass es auch hier deutliche Geschlechtsunterschiede<br />

gibt. Diese sind allerdings <strong>nicht</strong> ganz so deutlich wie bei den eigenen Angaben. Bei<br />

den Nennungen der Frauen zu den vermuteten Gründen der Männer wurden am<br />

häufigsten die Gründe „Es erschien <strong>nicht</strong> wichtig“ und „Es wurde <strong>nicht</strong> zielstrebig<br />

genug verfolgt“ bejaht. Dies entspricht ungefähr den Gründen, welche die Männer<br />

selbst am häufigsten genannt haben. Männer hingegen schätzten die Gründe der<br />

Frauen <strong>nicht</strong> entsprechend deren eigenen Selbstaussagen ein: Die Männer dachten,<br />

dass Frauen keine Sorgeerklärungen abgeben, weil sie davon „ausgehen, dass die<br />

gemeinsame Sorge automatisch besteht“, „es <strong>nicht</strong> zielstrebig genug verfolgt haben“<br />

oder sowieso heiraten wollten. Sie unterstellen folglich den Frauen eher Gründe, die<br />

ihren eigenen ähnlich sind.<br />

Genannte Gründe gegen die gemeinsame Sorge in Kategorien<br />

zusammengefasst. Im Folgenden wurden die genannten zutreffenden Gründe in<br />

Kategorien zusammengefasst, um die genannten Gründe auch nach weiteren<br />

Variablen als nur nach dem Geschlecht der Befragten analysieren zu können und<br />

dennoch die Übersichtlichkeit beizubehalten. Hierfür wurden zur Vereinfachung der<br />

Analysen die Gründe in folgende Kategorien zusammengefasst:<br />

Fehlinformation: „Es fehlten Informationen über diese Möglichkeit“, „Es wurde<br />

davon ausgegangen, dass die gemeinsame Sorge automatisch besteht“,<br />

Unwichtigkeit/Bürokratie: „Es wurde <strong>nicht</strong> zielstrebig genug verfolgt“, „Es war<br />

zu bürokratisch“, „Es erschien <strong>nicht</strong> wichtig“,<br />

Unsichere Partnerschaft: „Es bestand nie eine Partnerschaft“, „Die Beziehung<br />

war lose oder wurde beendet“, „Es war <strong>nicht</strong> sicher, ob die Partnerschaft<br />

Bestand hat“, „Es kam häufig zu Konflikten in der Partnerschaft und es gelang<br />

uns <strong>nicht</strong>, uns friedlich zu verständigen“,<br />

Alleine entscheiden wollen: „Es gab den Wunsch, bei Konflikten über<br />

Erziehung oder das Kind allein entscheiden zu können“,<br />

Heiratsabsicht: „Es bestand ohnehin die Absicht zu heiraten“,<br />

Elternschaft <strong>nicht</strong> gewünscht: „Die Elternschaft war <strong>nicht</strong> gewünscht“,<br />

Gemeinsame Sorge <strong>nicht</strong> gewünscht: „Die gemeinsame Sorge war <strong>nicht</strong><br />

erwünscht“,<br />

Angst: „Angst, das <strong>Sorgerecht</strong> zu verlieren“, „Angst vor höheren<br />

Verpflichtungen (z. B. finanziell)“,

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