Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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23.01.2013 Aufrufe

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 146 über diese Möglichkeit“. Außerdem wird der Grund „Es bestand ohnehin die Absicht zu heiraten“ für den anderen Elternteil häufig vermutet. Ebenso wie bei den eigenen Gründen haben hier die Gründe, dass Dritte abgeraten haben, weniger Bedeutung. Bedeutsamer als bei den eigenen Gründen ist hier „Angst vor höheren Verpflichtungen (z. B. finanziell)“ und „Es war zu bürokratisch“. Unter den anderen Gründen, die ebenfalls relativ oft angegeben werden, finden sich Argumente wie z. B. „wir sind uns in der Erziehung einig“, „Vater kümmert sich auch so super“, „unterschiedliche Wohnorte“, „kein Kontakt“, „Vater will keinen Kontakt“ oder „Jugendamt kam nicht voran“. Eigene Gründe gegen die gemeinsame Sorge aufgeteilt nach Geschlecht. Abbildung 19 zeigt, dass es deutliche Unterschiede bei der Nennung der Gründe zwischen den Geschlechtern gibt. Frauen nannten am häufigsten „Die gemeinsame Sorge war nicht erwünscht“, dicht gefolgt von „Es war nicht sicher, ob die Partnerschaft Bestand hat“. „Es gab den Wunsch, bei Konflikten über Erziehung oder das Kind allein entscheiden zu können“ und „Es erschien nicht wichtig“ wurden als Nächstes gleich häufig genannt. Bei den Männern wurden am häufigsten genannt „Es wurde davon ausgegangen, dass die gemeinsame Sorge automatisch besteht“, „Es wurde nicht zielstrebig genug verfolgt“ und „Es erschien nicht wichtig“. Deutlich zu erkennen ist, dass es große Unterschiede zwischen den Geschlechtern im Hinblick darauf gibt, ob jemand abgeraten hat. Dies ist bei den Frauen häufiger der Fall als bei den Männern. Am häufigsten wurde den Frauen von der Familie und Freunden (und Freundinnen) abgeraten. Ebenso nennen nur Frauen „Gewalt in der Partnerschaft“ als Grund gegen die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen. Insgesamt scheint für Männer eher mangelnde Informiertheit und mangelnde Zielstrebigkeit als Hinderungsgrund ausschlaggebend zu sein, aber auch ohnehin bestehende Heiratsabsichten wurden häufiger von Männern als von Frauen angeführt. Demgegenüber sprachen sich Frauen eher gegen das gemeinsame Sorgerecht aus, weil sie im Konfliktfall alleine entscheiden wollen bzw. Probleme in der Partnerschaft sehen.

50% 40% 30% 20% 10% 0% Abbildung 18: Gründe gegen gemeinsame Sorge selbst anderer Elternteil

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