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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 146<br />

über diese Möglichkeit“. Außerdem wird der Grund „Es bestand ohnehin die Absicht<br />

zu heiraten“ für den anderen Elternteil häufig vermutet. Ebenso wie bei den eigenen<br />

Gründen haben hier die Gründe, dass Dritte abgeraten haben, weniger Bedeutung.<br />

Bedeutsamer als bei den eigenen Gründen ist hier „Angst vor höheren<br />

Verpflichtungen (z. B. finanziell)“ und „Es war zu bürokratisch“. Unter den anderen<br />

Gründen, die ebenfalls relativ oft angegeben werden, finden sich Argumente wie<br />

z. B. „wir sind uns in der Erziehung einig“, „Vater kümmert sich auch so super“,<br />

„unterschiedliche Wohnorte“, „kein Kontakt“, „Vater will keinen Kontakt“ oder<br />

„Jugendamt kam <strong>nicht</strong> voran“.<br />

Eigene Gründe gegen die gemeinsame Sorge aufgeteilt nach Geschlecht.<br />

Abbildung 19 zeigt, dass es deutliche Unterschiede bei der Nennung der Gründe<br />

zwischen den Geschlechtern gibt. Frauen nannten am häufigsten „Die gemeinsame<br />

Sorge war <strong>nicht</strong> erwünscht“, dicht gefolgt von „Es war <strong>nicht</strong> sicher, ob die<br />

Partnerschaft Bestand hat“. „Es gab den Wunsch, bei Konflikten über Erziehung oder<br />

das Kind allein entscheiden zu können“ und „Es erschien <strong>nicht</strong> wichtig“ wurden als<br />

Nächstes gleich häufig genannt. Bei den Männern wurden am häufigsten genannt<br />

„Es wurde davon ausgegangen, dass die gemeinsame Sorge automatisch besteht“,<br />

„Es wurde <strong>nicht</strong> zielstrebig genug verfolgt“ und „Es erschien <strong>nicht</strong> wichtig“. Deutlich<br />

zu erkennen ist, dass es große Unterschiede zwischen den Geschlechtern im<br />

Hinblick darauf gibt, ob jemand abgeraten hat. Dies ist bei den Frauen häufiger der<br />

Fall als bei den Männern. Am häufigsten wurde den Frauen von der Familie und<br />

Freunden (und Freundinnen) abgeraten. Ebenso nennen nur Frauen „Gewalt in der<br />

Partnerschaft“ als Grund gegen die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen.<br />

Insgesamt scheint für Männer eher mangelnde Informiertheit und mangelnde<br />

Zielstrebigkeit als Hinderungsgrund ausschlaggebend zu sein, aber auch ohnehin<br />

bestehende Heiratsabsichten wurden häufiger von Männern als von Frauen<br />

angeführt. Demgegenüber sprachen sich Frauen eher gegen das gemeinsame<br />

<strong>Sorgerecht</strong> aus, weil sie im Konfliktfall alleine entscheiden wollen bzw. Probleme in<br />

der Partnerschaft sehen.

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