23.01.2013 Aufrufe

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 145<br />

der befragten Person (87,5 %) und des anderen Elternteils (100 %). Eine geringere<br />

Anzahl in der Gruppe der Personen in derzeitigen NEL-Partnerschaften gab an, für<br />

das Zielkind das gemeinsame <strong>Sorgerecht</strong> mit dem anderen Elternteil zu haben, für<br />

das weitere <strong>nicht</strong>eheliche Kind jedoch das alleinige <strong>Sorgerecht</strong>. In 5,4 % hat hier die<br />

befragte Person das alleinige <strong>Sorgerecht</strong> und in 4,0 % hat der andere Elternteil das<br />

alleinige <strong>Sorgerecht</strong>. Umgekehrt haben auch 9,4 % dieser Personen selbst das<br />

alleinige <strong>Sorgerecht</strong> für das Zielkind und für das weitere Kind das gemeinsame<br />

<strong>Sorgerecht</strong> mit dem anderen Elternteil. In keinem dieser Fälle hat der andere<br />

Elternteil das alleinige <strong>Sorgerecht</strong> für das Zielkind, aber das gemeinsame <strong>Sorgerecht</strong><br />

für das weitere Kind.<br />

6.5.6 Genannte Gründe gegen die gemeinsame Sorge<br />

6.5.6.1 Häufigkeiten der genannten Gründe<br />

Diejenigen Eltern, die <strong>nicht</strong> durch übereinstimmende Erklärungen die gemeinsame<br />

Sorge begründet haben (n = 377, hierunter 273 Mütter und 104 Väter), wurden nach<br />

ihren Gründen hierfür gefragt. Den Eltern wurde zuerst eine Liste mit möglichen<br />

Gründen gegen die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen vorgelegt, anhand<br />

welcher sie bestimmen sollten, welche der Gründe für sie selbst zutreffen und welche<br />

für den anderen Elternteil zutreffen. Die Eltern hatten die Möglichkeit, am Ende der<br />

Liste andere Gründe einzutragen. Danach wurden die Eltern gebeten, ihre drei<br />

wichtigsten Gründe aus der Liste anzugeben. Sie hatten auch die Möglichkeit,<br />

weniger als drei anzugeben.<br />

Eigene Gründe und vermutete Gründe des anderen Elternteils gegen die<br />

Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen. Im Folgenden werden die eigenen<br />

genannten Gründe und die vermuteten Gründe des anderen Elternteils <strong>miteinander</strong><br />

verglichen. Aus Abbildung 18 ist zu erkennen, dass bei den eigenen Gründen<br />

prozentual am häufigsten „Es erschien <strong>nicht</strong> wichtig“, „Es wurde <strong>nicht</strong> zielstrebig<br />

genug verfolgt“, „Die gemeinsame Sorge war <strong>nicht</strong> erwünscht“, „Es war <strong>nicht</strong> sicher,<br />

ob die Partnerschaft Bestand hat“ und „Es gab den Wunsch, bei Konflikten über<br />

Erziehung oder das Kind allein entscheiden zu können“ genannt wurden. Eher<br />

weniger oft wurden die Gründe genannt, dass eine dritte Instanz davon abgeraten<br />

hatte oder dass es Probleme in der Partnerschaft gab. Bei den vermuteten Gründen<br />

des anderen Elternteils wurden wie bei den eigenen Gründen am häufigsten „Es<br />

erschien <strong>nicht</strong> wichtig“ und „Es wurde <strong>nicht</strong> zielstrebig genug verfolgt“ genannt. An<br />

dritter und vierter Stelle finden sich hier die Gründe „Es wurde davon ausgegangen,<br />

dass die gemeinsame Sorge automatisch besteht“ und „Es fehlten Informationen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!