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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 14<br />

ebenfalls höhere prozentuale Anteile <strong>nicht</strong>ehelich geborener Kinder auftreten als in<br />

den südwestlichen Bundesländern.<br />

Abbildung 3: Nichteheliche Geburten 2007 nach Kreisen (Klüsener & Kreyenfeld, 2009)<br />

Während die zahlenmäßige Angleichung ehelicher und <strong>nicht</strong>ehelicher Geburten<br />

insbesondere in den neuen Bundesländern nahelegen mag, dass sich die ehemals<br />

prekäre und stark stigmatisierte Stellung <strong>nicht</strong>ehelich geborener Kinder deutlich<br />

gewandelt hat, wurde die rechtliche Gleichstellung ehelich und <strong>nicht</strong>ehelich<br />

geborener Kinder nur bedingt vollzogen. Deutliche Unterschiede bestehen noch<br />

hinsichtlich der <strong>Sorgerecht</strong>sregelungen zwischen ehelich und <strong>nicht</strong>ehelich geborenen<br />

Kindern. Diese Rechtslage wird im Folgenden abgebildet.

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