Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ... Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

23.01.2013 Aufrufe

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 138 Durchschnitt länger als bei den Eltern, die keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen abgegeben haben (4,33 Jahre, SD = 3,81; T = 2,15; df = 662, p < 0,05). Dies gilt allerdings nur für Eltern, deren Partnerschaft noch heute Bestand hat. Von den anderen wurde der Beginn der Partnerschaft nicht erfasst. Bildungsabschluss und Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen. Betrachtet man die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen hinsichtlich des Bildungsabschlusses der Befragten, so zeigt sich (Tabelle 9), dass Befragte mit Haupt- oder Realschulabschluss in jeweils ca. 50 % der Fälle übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben, während Befragte mit höherem Bildungsabschluss (Fachhochschulreife/Abitur) in zwei Dritteln der Fälle die gemeinsame Sorge erklärt haben. Dies gilt für Männer und Frauen gleichermaßen (siehe Tabellen 11 und 12), wenngleich Männer insgesamt häufiger die gemeinsame Sorge angeben. Tabelle 9: Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen nach Bildungsabschluss Bildungsabschluss übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben von der Schule abgegangen ohne Abschluss 6 31,6 % Hauptschulabschluss 72 58,1 % Qualifizierter 22 Hauptschulabschluss 44 % Mittlere 165 Reife/Realschule 54,1 % Allgemeine oder 344 Fachgebundene Hochschulreife/Abitur 72,7 % Sonstiger 17 Schulabschluss 63 % gesamt 629 62,7 % Keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen abgegeben 13 68,4 % 54 41,9 % 28 56 % 140 45,9 % 129 27,3 % 10 37,0 % 374 37,3 % gesamt 19 100 % 129 100 % 50 100 % 305 100 % 473 100 % 27 100 % 1003 100 % Dies könnte zunächst nahelegen, dass ein höheres formales Bildungsniveau die Bewältigung des Behördengangs und der damit verbundenen bürokratischen Hürden erleichtert. Allerdings hatten die Analysen in Abschnitt 6.4.4 ergeben, dass sich die Bildungsgruppen nicht im Zugang zur Beratung durch das Jugendamt unterscheiden. Insofern erscheint es wahrscheinlicher, dass in der Gruppe höher Gebildeter mehr

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 139 Wert auf das gemeinsame Sorgerecht gelegt wird oder dass diese Beziehungen stärker etabliert bzw. gefestigter sind. Berücksichtigt man diesbezüglich die Partnerschaftssituation der Bildungsgruppen bei Geburt des Kindes, so findet sich in der unteren und mittleren Bildungsgruppe ein geringerer Anteil von damaligen NEL-Arrangements (Hauptschulabschluss: 70,4 %, mittlere Reife: 73,9 %, Fach-/Hochschulreife: 82,5 %). Immerhin 18,0 % der Hauptschulabsolventen und Hauptschulabsolventinnen hatten vor Geburt des Kindes keine Beziehung zum anderen Elternteil, verglichen mit 13,1 % derjenigen mit mittlerer Reife und 6,8 % der Befragten mit Fach-/Hochschulreife. Eine Beziehungsdauer von mindestens zwei Jahren bei Geburt des Kindes gaben nur 41,1 % der Befragten mit maximal Hauptschulabschluss, 47,4 % derjenigen mit mittlerer Reife, aber 60,4 % derjenigen mit Fach-/Hochschulreife an. Zum Befragungszeitpunkt berichteten die Befragten mit niedriger und mittlerer Schulbildung auch häufiger, dass die Partnerschaft mit dem anderen Elternteil beendet wurde oder nie bestand (Hauptschulabschluss: 26,8 %; mittlere Reife: 23,4 %, Fach-/Hochschulreife: 14,8 %). Eine zwischenzeitliche Heirat ist seltener erfolgt (Hauptschulabschluss: 19,1 %; mittlere Reife: 21,8 %, Fach-/Hochschulreife: 27,4 %). Offensichtlich sind die Beziehungen nichtverheirateter Eltern in der unteren und mittleren Bildungsgruppe bei Geburt des Kindes weniger tragfähig. Es liegt nahe, dass dies den Ausschlag für die seltenere Begründung der gemeinsamen Sorge gegeben hat.

„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 139<br />

Wert auf das gemeinsame <strong>Sorgerecht</strong> gelegt wird oder dass diese Beziehungen<br />

stärker etabliert bzw. gefestigter sind.<br />

Berücksichtigt man diesbezüglich die Partnerschaftssituation der Bildungsgruppen<br />

bei Geburt des Kindes, so findet sich in der unteren und mittleren Bildungsgruppe ein<br />

geringerer Anteil von damaligen NEL-Arrangements (Hauptschulabschluss: 70,4 %,<br />

mittlere Reife: 73,9 %, Fach-/Hochschulreife: 82,5 %). Immerhin 18,0 % der<br />

Hauptschulabsolventen und Hauptschulabsolventinnen hatten vor Geburt des Kindes<br />

keine Beziehung zum anderen Elternteil, verglichen mit 13,1 % derjenigen mit<br />

mittlerer Reife und 6,8 % der Befragten mit Fach-/Hochschulreife. Eine<br />

Beziehungsdauer von mindestens zwei Jahren bei Geburt des Kindes gaben nur<br />

41,1 % der Befragten mit maximal Hauptschulabschluss, 47,4 % derjenigen mit<br />

mittlerer Reife, aber 60,4 % derjenigen mit Fach-/Hochschulreife an. Zum<br />

Befragungszeitpunkt berichteten die Befragten mit niedriger und mittlerer<br />

Schulbildung auch häufiger, dass die Partnerschaft mit dem anderen Elternteil<br />

beendet wurde oder nie bestand (Hauptschulabschluss: 26,8 %; mittlere Reife:<br />

23,4 %, Fach-/Hochschulreife: 14,8 %). Eine zwischenzeitliche Heirat ist seltener<br />

erfolgt (Hauptschulabschluss: 19,1 %; mittlere Reife: 21,8 %, Fach-/Hochschulreife:<br />

27,4 %). Offensichtlich sind die Beziehungen <strong>nicht</strong>verheirateter Eltern in der unteren<br />

und mittleren Bildungsgruppe bei Geburt des Kindes weniger tragfähig. Es liegt nahe,<br />

dass dies den Ausschlag für die seltenere Begründung der gemeinsamen Sorge<br />

gegeben hat.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!