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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 136<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Abbildung 14: Partnerschaftssituation bei Geburt und Abgabe übereinstimmender<br />

Sorgeerklärungen<br />

30,2%<br />

69,8%<br />

53,0%<br />

47,0%<br />

NEL LAT keine<br />

Von den 29 Teilnehmern, die nie eine Partnerschaft mit dem anderen Elternteil<br />

hatten, hat nur eine Person die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil.<br />

Aktuelle Partnerschaftssituation und Abgabe übereinstimmender<br />

Sorgeerklärungen. Unterteilt man die Eltern hinsichtlich ihrer aktuellen<br />

Partnerschaftssituation, so wird aus Abbildung 15 deutlich, dass vor allem diejenigen<br />

Eltern übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben, die später geheiratet<br />

haben (76,3 %). Die Eltern, die in einer stabilen <strong>nicht</strong>ehelichen Partnerschaft leben<br />

(NEL), haben ebenfalls zu einem ähnlich hohen Prozentsatz übereinstimmende<br />

Sorgeerklärungen abgegeben. Von den Elternpaaren ohne gemeinsamen Haushalt<br />

(LAT) hat demgegenüber nur ein Drittel eine übereinstimmenden Sorgeerklärungen<br />

abgegeben. Dieser Befund sollte <strong>nicht</strong> überbewertet werden, da die Gruppe der LAT-<br />

Elternpaare sehr klein ist (n = 13). Unter den Getrennten hat rund die Hälfte die<br />

gemeinsame Sorge begründet, und bei den Elternteilen, die niemals in einer<br />

Partnerschaft mit dem anderen Elternteil lebten, haben die meisten (89,2 %) keine<br />

übereinstimmenden Sorgeerklärungen abgegeben.<br />

70,9%<br />

nein ja<br />

29,1%

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