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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 134<br />

Differenzierungen zwischen den verschiedenen Gruppen von Eltern, die keine<br />

übereinstimmenden Sorgeerklärungen abgegeben haben, vorgenommen; diese<br />

Eltern wurden in der Gruppe derer, die <strong>nicht</strong> übereinstimmende Sorgeerklärungen<br />

abgegeben haben, zusammengefasst (n = 377; 37,4 %).<br />

Analysiert man Männer und Frauen getrennt voneinander, so berichten weniger<br />

Frauen (57,7 %) als Männer (71,3 %), dass sie übereinstimmende Sorgeerklärungen<br />

abgegeben haben. Geht man davon aus, dass das Verhältnis bei der<br />

Adressübermittlung noch ungefähr gleich war, muss man nun folgern, dass Männer<br />

mit größerer Wahrscheinlichkeit dann an der Studie teilgenommen haben, wenn sie<br />

die gemeinsame Sorge erklärt haben.<br />

Ost-West-Unterschiede bestehen hinsichtlich der Sorgeerklärungen <strong>nicht</strong><br />

(Chi 2 = 0,17; n.s.), wohl aber Stadt-Land-Unterschiede (Chi 2 = 17,76; p < 0,05):<br />

67,6 % der Befragten, die in Großstädten leben, gaben übereinstimmende<br />

Sorgeerklärungen ab, aber nur 54,0 % derjenigen, die in ländlichen Regionen leben.<br />

Diese Effekte sind <strong>nicht</strong> auf Unterschiede in der Nutzung einer Beratung durch die<br />

Jugendämter zurückzuführen, da sich in dieser Hinsicht nur Ost-West-Unterschiede,<br />

<strong>nicht</strong> jedoch Stadt-Land-Unterschiede gezeigt hatten. Das heißt: Obwohl in<br />

Ostdeutschland häufiger eine Beratung in Anspruch genommen wird, begründen dort<br />

<strong>nicht</strong> prozentual mehr Eltern die gemeinsame Sorge. Und obwohl <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong><br />

verheiratete Eltern in Großstädten und ländlichen Regionen zu jeweils gleichen<br />

Anteilen eine Beratung aufsuchen, wird in Großstädten prozentual häufiger die<br />

gemeinsame Sorge begründet.<br />

Zeitpunkt der Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen. Von denjenigen<br />

Eltern, die übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben haben, geben 26,1 %<br />

an, dies im selben Monat, in dem auch das Kind geboren wurde, getan zu haben.<br />

44,0 % haben die übereinstimmenden Sorgeerklärungen vor dem Geburtsmonat des<br />

Kindes abgegeben und 29,9 % erst nach Geburt des Kindes, wobei zwei Monate<br />

nach Geburt des Kindes kaum noch Sorgeerklärungen erfolgten. Dies zeigt auch<br />

Abbildung 13. Fünf Elternteile gaben an, die übereinstimmenden Erklärungen schon<br />

vor einem Jahr (bis hin zu fünf Jahren) vor der Geburt des Kindes abgegeben zu<br />

haben. Möglicherweise gingen diese Eltern davon aus, dass sie durch die Abgabe<br />

übereinstimmender Sorgeerklärungen für ein früher geborenes Kind auch die<br />

gemeinsame Sorge für das Zielkind begründet hätten. Elf Elternteile haben die<br />

übereinstimmenden Sorgeerklärungen erst zwei Jahre nach Geburt des Kindes<br />

abgegeben.

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