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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 131<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

50,5%<br />

49,5%<br />

Abbildung 11: Partnerschaftssituation bei Geburt und Beratung im Jugendamt<br />

Sofern die Begründung der gemeinsamen Sorge durch übereinstimmende<br />

Erklärungen als Alternative zur <strong>Sorgerecht</strong>sklärung durch Heirat gehandhabt wird,<br />

sollten diejenigen Paare, die nach der Geburt des Kindes geheiratet haben, seltener<br />

eine Beratung durch das Jugendamt in Anspruch genommen haben. Dies ist jedoch<br />

<strong>nicht</strong> der Fall. Unterteilt man die Eltern anhand der aktuellen Partnerschaftssituation<br />

und betrachtet man nun die Beratung im Jugendamt, kann man aus Tabelle 8<br />

entnehmen, dass fast die Hälfte die nun Verheirateten zur gemeinsamen Beratung<br />

im Jugendamt waren. Der Prozentsatz derjenigen, die eine Beratung in Anspruch<br />

genommen haben, fällt bei den Paaren mit gemeinsamem Haushalt (NEL) nur<br />

geringfügig höher und bei aktuell <strong>nicht</strong> im gemeinsamen Haushalt lebenden Paare<br />

nur geringfügig niedriger aus. Elternteile, die nie eine Partnerschaft mit dem anderen<br />

Elternteil hatten, waren deutlich seltener, nämlich nur in 16,9 % der Fälle, zu einer<br />

gemeinsamen Beratung im Jugendamt. Ein weiterer großer Anteil derer war alleine in<br />

einer Beratung (19,5 %).<br />

57,3% 57,5%<br />

42,7% 42,5%<br />

verheiratet NEL/LAT getrennt<br />

nein ja

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