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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 126<br />

Schwangerschaft heiraten“, „Ich wollte <strong>nicht</strong> mit dickem Bauch heiraten“, „Die<br />

Schwangerschaft kam während der Planungsphase. Auf der eigenen Hochzeit<br />

mit Wasser anzustoßen und vielleicht als erste ins Bett gehen…“,<br />

� Es gab keine Gründe: „Es gibt keine Gründe“, „Es gab keinen dringenden<br />

Grund“, „gar keine/hatte sich noch <strong>nicht</strong> ergeben“ oder „es gab niemals<br />

Gründe gegen eine Ehe“, „keine, mein Partner hat einfach <strong>nicht</strong> gefragt“.<br />

Die Reihenfolge der angeführten Gründe spielt keine Rolle. Sie wurden alle ungefähr<br />

gleich oft angeführt, wobei vielfach auch mehrere Gründe genannt wurden.<br />

Der größte Prozentsatz der genannten Gründe sind <strong>nicht</strong> kindeswohlrelevante<br />

Gründe (85,9 %). Sehr vereinzelt werden auch Risikofaktoren für das Kindeswohl (zu<br />

einer Darstellung der Risikofaktoren vgl. etwa Kindler, 2009, S. 173 ff.) als Gründe<br />

angeführt, wie Probleme mit Alkohol oder Gewalt (n = 5; 0,6 %) oder Unfähigkeit des<br />

anderen Elternteils in der Elternrolle (n = 1; 0,1 %). Häufiger werden<br />

Partnerschaftsprobleme, die potenziell kindeswohlrelevant sein können, genannt<br />

(n = 116). Hierunter fallen Konflikte in der Partnerschaft, Vertrauensbrüche, Untreue<br />

oder mangelnde Passung, aber auch eine zu kurze Dauer der Beziehung und damit<br />

mangelndes Vertrauen in die Tragfähigkeit der Partnerschaft. Letzteres geht oft<br />

einher mit einem generellen Gefühl, zu jung zu sein für eine Ehe. Diese Gruppe von<br />

Gründen wurde als potenziell kindeswohlrelevante Probleme in der Elternbeziehung<br />

zusammengefasst. Sie können als zumindest potenziell kindeswohlrelevant<br />

eingestuft werden, weil sie die Kooperationsbasis zwischen den Eltern in Frage<br />

stellen. Die folgende Übersicht (Abbildung 10) verdeutlicht die Gruppierung der<br />

genannten Gründe. Zur Vereinfachung wurden für weitergehende Berechnungen die<br />

Risikofaktoren für das Kindeswohl mit den potenziell kindeswohlrelevanten<br />

Problemen in der Partnerschaft als (potenziell) kindeswohlrelevante Gründe<br />

zusammengefasst. Diese Gründe machen insgesamt 14,1 % der Nennungen aus.

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