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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 117<br />

Insgesamt ist im Hinblick auf die Repräsentativität der Stichprobe festzuhalten,<br />

dass die Ost-West-Verteilung der Stichprobe der Grundgesamtheit für<br />

Deutschland entspricht;<br />

dass Väter leicht unterrepräsentiert sind, wobei insbesondere Väter, die <strong>nicht</strong><br />

mit der Mutter des Kindes zusammenleben, deutlich seltener an der<br />

Befragung teilgenommen haben oder aufgrund fehlender Adressinformationen<br />

gar <strong>nicht</strong> angeschrieben werden konnten;<br />

dass die Stichprobe einen im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöhten<br />

Anteil von Befragten mit Hochschulreife enthält. Vermutlich ist dies auf die<br />

Befragungsmodalitäten (schriftlich-postalisch) zurückzuführen. Allerdings lässt<br />

sich hier <strong>nicht</strong> eindeutig klären, inwieweit <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheiratete Eltern<br />

in ihrem Bildungsniveau der Gesamtbevölkerung entsprechen;<br />

dass der Anteil von Eltern und Kindern mit ausländischer Staatsbürgerschaft<br />

gering ist, aber dem Erwartungswert für <strong>nicht</strong>ehelich geborene Kinder laut<br />

amtlicher Statistik entspricht.<br />

Der Bildungsbias ist – wie schon angedeutet – nur schwer zu interpretieren und<br />

könnte auch eine Besonderheit jener Eltern abbilden, die sich gegen die Ehe<br />

entscheiden. Schwerer wiegt der Geschlechterbias, der bei der Interpretation der<br />

Daten zu berücksichtigen ist, insbesondere, wenn Aussagen über <strong>nicht</strong><br />

zusammenlebende oder über getrennte Eltern gemacht werden sollen. Bei<br />

denjenigen Analysen, die <strong>nicht</strong>eheliche Lebensgemeinschaften in den Mittelpunkt<br />

stellen, kann jedoch auf eine geeignete Datenbasis mit vergleichbaren Anteilen von<br />

Müttern und Vätern zurückgegriffen werden.<br />

6.5 Ergebnisse der Kurzbefragung<br />

Im Hinblick auf die Fragestellungen dieses Projekts werden im Folgenden sieben<br />

zentrale Punkte behandelt: (1) Entwicklung der Partnerschaft mit dem anderen<br />

Elternteil von der Geburt bis zum Befragungszeitpunkt, (2)<br />

Partnerschaftszufriedenheit und aktuelle Partnerschaftssituation, (3) Gründe gegen<br />

eine Eheschließung, (4) die Beratung zur Sorgeerklärung durch das Jugendamt, (5)<br />

die Abgabe übereinstimmender Erklärungen zum Erhalt der gemeinsamen Sorge<br />

und (6) Gründe gegen die Abgabe übereinstimmender Erklärungen (7) wichtigste<br />

Gründe gegen die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen.<br />

6.5.1 Partnerschaftsentwicklung mit dem anderen Elternteil<br />

Nur 11,1 % der befragten Eltern gaben an, dass zum Zeitpunkt der Geburt des<br />

Kindes keine Partnerschaft mit dem anderen Elternteil des Kindes bestand. Die

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