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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 116<br />

nehmer/innen haben die deutsche Staatsangehörigkeit (92,9 %). 0,9 % der<br />

Partner/innen haben die deutsche Staatsangehörigkeit und zusätzlich eine andere<br />

Nationalität, 0,8 % haben die italienische und 0,6 % die österreichische<br />

Staatsangehörigkeit; jeweils 0,3 % haben die türkische, kroatische bzw. französische<br />

Staatsangehörigkeit. Der Bildungsabschluss der Partner/innen ist ebenfalls dem der<br />

Befragten ähnlich, wobei die meisten für den Partner/die Partnerin die allgemeine<br />

oder die fachgebundene Hochschulreife bzw. die mittlere Reife angeben.<br />

Befragte, welche derzeit keine Partnerschaft mit dem anderen Elternteil haben,<br />

geben an, dass der andere Elternteil im Schnitt 33,52 Jahre (SD = 8,02) alt ist.<br />

88,8 % von ihnen haben die deutsche Staatsangehörigkeit; das ist eine geringere<br />

Anzahl als bei den Zielpersonen selbst und ihren gegenwärtigen Partnern und<br />

Partnerinnen. 0,8 % haben eine deutsche und zusätzlich eine andere zweite<br />

Staatsangehörigkeit. 6,4 % der getrennten anderen Elternteile haben folglich eine<br />

ausländische Staatsbürgerschaft. Die meisten davon sind türkischer Nationalität. In<br />

4 % der Fälle fehlen die Angaben zur Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils.<br />

23,3 % der <strong>nicht</strong> in einer Partnerschaft mit dem anderen Elternteil Lebenden haben<br />

zu diesem keinen Kontakt.<br />

Das Zielkind. Das Zielkind der befragten Personen, d. h. ihr ältestes in den Jahren<br />

2005 bis 2007 geborenes Kind, ist im Mittel 3,83 Jahre (SD = 1,16) alt und ist etwas<br />

häufiger männlichen (52,3 %) als weiblichen (47,7 %) Geschlechts. 95,7 % der<br />

Kinder haben die deutsche Staatsangehörigkeit, 2,7 % haben eine doppelte<br />

Staatsbürgerschaft, wobei eine der beiden Staatsbürgerschaften die deutsche ist und<br />

1,6 % haben andere ausländische Staatsbürgerschaften. Diese Quoten entsprechen<br />

weitestgehend dem Erwartungswert der Bevölkerungsstatistik (4,6 % Kinder mit<br />

ausländischer Staatsbürgerschaft unter allen <strong>nicht</strong>ehelich geborenen Kindern im Jahr<br />

2005).<br />

Anerkennung der Vaterschaft. In fast allen Fällen (98,6 %) wurde die Vaterschaft<br />

für das Zielkind anerkannt. Dieser Prozentsatz fällt entsprechend aus, wenn man nur<br />

die Angaben der Frauen (97,9 %) und Männer (100 %) einzeln betrachtet. Es wurde<br />

lediglich allgemein gefragt, ob die Vaterschaft für dieses Kind anerkannt wurde. Es<br />

ist allerdings <strong>nicht</strong> ausgeschlossen, dass die Befragten hierunter auch die<br />

gerichtliche Feststellung der Vaterschaft nach § 1592 Nr. 2 BGB fassten.

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