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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 111<br />

Die Eltern, welchen in der ersten Erhebungstranche der Fragebogen mit Anschreiben<br />

zugesandt wurde, erhielten nach mehr als 14 Tagen ebenfalls eine Erinnerung.<br />

Deshalb enthielt es nochmals einen Fragebogen sowie ein verändertes Anschreiben<br />

und die weiteren Unterlagen, dazu ein Päckchen Gummibärchen sowie die<br />

Gewinnspielkarte.<br />

Anrufe von angeschriebenen Eltern ließen darauf schließen, dass der juristische<br />

Rahmen der Befragung eher abschreckend wirkt. So äußerten einzelne Befragte die<br />

Sorge, dass durch diese Erhebung ihr <strong>Sorgerecht</strong> in Frage gestellt werden könnte.<br />

Insofern wurde in einer weiteren Tranche der Stichprobenrekrutierung ein<br />

verändertes Anschreiben verwendet, das weniger auf den juristischen Kontext der<br />

Befragung abhebt (siehe Anhang 14.1); ein zusätzliches Informationsblatt sowie ein<br />

kleines Päckchen Gummibärchen wurden dem Anschreiben beigelegt. Beide<br />

Tranchen wurden überwiegend an Adressen aus den gleichen Gebieten verschickt.<br />

Da sich im Laufe der Erhebung diese zweite Variante für den Rücklauf <strong>nicht</strong> als<br />

günstiger, sondern eher als gleich oder etwas schlechter erwies, wurden ab März<br />

2010 den noch zu kontaktierenden Eltern ein wiederum abgeändertes Anschreiben<br />

(siehe Anhang 14.1; Anschreiben 3) zusammen mit dem Informationsblatt und dem<br />

Fragebogen zugesandt, welches den juristischen Hintergrund der Befragung zwar<br />

skizziert, diesen aber weniger betont als das erste Anschreiben. Diese Eltern<br />

erhielten keine Gummibärchen, sie konnten aber am Gewinnspiel teilnehmen.<br />

Bis zum 20.07.2010 sind an insgesamt 4066 Elternteile Briefe verschickt worden.<br />

Insgesamt haben 1050 Eltern an der Studie teilgenommen. 431 Briefe kamen<br />

aufgrund falscher Empfängeradressen zurück, da die Adresse der Eltern <strong>nicht</strong><br />

stimmte. 12 Fragebögen wurden unausgefüllt zurückgesandt. Die um falsche<br />

Adressen bereinigte Rücklaufquote beträgt somit 28,9 %. Dies ist eine adäquate<br />

Rücklaufquote, die jenen gängiger Umfrageinstitute entspricht.<br />

Betrachtet man den Rücklauf für Mütter und Väter separat, so ist zunächst<br />

festzuhalten, dass mehr Adressinformationen für Mütter als für Väter vorlagen:<br />

57,2 % der Fragebögen wurden an Mütter und 42,8 % der Fragebögen an Väter<br />

verschickt. Unter den Befragungsteilnehmern und Befragungsteilnehmerinnen waren<br />

64,2 % Mütter und 35,8 % Väter. Geht man davon aus, dass der Zentralversand in<br />

Stuttgart zu gleichen Teilen Mütter wie auch Väter einbezogen hat, so liegt die<br />

Rücklaufquote bei Müttern (28,5 %) zwar etwas höher als bei Vätern (20,7 %).<br />

Insgesamt ist jedoch die Teilnehmerquote der Väter – gemessen an den Erfahrungen<br />

anderer Studien – vergleichsweise hoch.<br />

Der Rücklauf verteilt sich folgendermaßen auf die einzelnen Städte (Tabelle 5).

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