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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander - Bundesministerium ...

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„<strong>Gemeinsames</strong> <strong>Sorgerecht</strong> <strong>nicht</strong> <strong>miteinander</strong> verheirateter Eltern“ – Endbericht 11/2010 Seite 110<br />

An die übermittelten Adressen von Eltern <strong>nicht</strong>ehelich geborener Kinder der Melde-<br />

und Standes- bzw. Jugendämter der jeweiligen Bundesländer wurde jeweils für jeden<br />

Elternteil einzeln (auch bei gemeinsamer Adresse beider Elternteile), ein Brief<br />

geschickt. Dieser enthielt den standardisierten Kurzfragebogen mit dem Titel<br />

„Fragebogen zur Familienentwicklung“ (siehe Anhang 14.1), versehen mit einer<br />

laufenden Codenummer, sowie ein personalisiertes Anschreiben (siehe Anhang<br />

14.1; Anschreiben 1), das kurz über die Rechtslage, den Forschungsauftrag und die<br />

Notwendigkeit der Teilnahme nebst Datenschutz informiert, sowie ein Rückkuvert<br />

(mit Vermerk „Porto zahlt Empfänger“). Im Anschreiben an die Eltern sowie im<br />

Fragebogen wurde das Projekt mit dem (vom Projektauftrag abweichenden) Titel<br />

„Eltern werden ohne Trauschein“ vorgestellt, da dieser eingängiger und<br />

ansprechender erschien. So sollte gewährleistet werden, dass sich die Eltern mit<br />

dem Titel des Forschungsprojekts identifizieren können.<br />

Da vor allem in den ländlichen Kreisen anfangs die Rücklaufquoten eher schlecht<br />

waren, wurde versucht, die angeschriebenen Elternteile nochmals zusätzlich<br />

telefonisch zu kontaktieren und um ihre Mithilfe zu bitten und gegebenenfalls<br />

Probleme mit dem Ausfüllen des Fragebogens zu klären. Hierfür mussten allerdings<br />

zuerst die Telefonnummern der Elternteile ermittelt werden, da diese <strong>nicht</strong> über die<br />

Meldeämter übersandt worden waren. Da die Beschaffung der Telefonnummern<br />

aufgrund der Tatsache, dass immer weniger Familien entweder <strong>nicht</strong> im Telefonbuch<br />

eingetragen sind bzw. gar kein Festnetztelefon besitzen, <strong>nicht</strong> sehr erfolgreich war,<br />

wurde von dieser Nachfassaktion Abstand genommen und ein alternativer Weg über<br />

zusätzliche postalische Informationen eingeschlagen. Die Eltern, welche noch <strong>nicht</strong><br />

geantwortet hatten, erhielten nach 14 Tagen ein erstes personalisiertes<br />

Erinnerungsschreiben (siehe Anhang 14.1; Erinnerungsschreiben I a und b), welches<br />

nochmals auf die Dringlichkeit der Studie hinwies und versuchte, mögliche Bedenken<br />

bezüglich des Datenschutzes aus dem Weg zu räumen. Falls die Eltern auch auf<br />

dieses Erinnerungsschreiben den Fragebogen <strong>nicht</strong> zurücksandten, erhielten sie<br />

nach wiederum 14 Tagen ein weiteres Erinnerungsschreiben (siehe Anhang 14.1;<br />

Erinnerungsschreiben II a und b), das zusätzlich auch nochmals den Fragebogen<br />

beinhaltete. Das stufenweise Vorgehen wird in dieser Form von Wissenschaftlern<br />

empfohlen (z. B.Bortz & Döring, 2006). Darüber hinaus wurde den Eltern mit einem<br />

eigens beigelegten Kärtchen die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Gewinnspiel<br />

angeboten (siehe Anhang 14.1; Gewinnspielkarte), bei welchem entweder ein 50 €-<br />

Universal-Einkaufsgutschein, eine Lego-Eisenbahn, eine „Baby Born“-Puppe oder<br />

eine Senseo-Kaffeepadmaschine gewonnen werden konnte.<br />

Um die Rücklaufquote zu erhöhen, wurde den Eltern als zusätzliche Option eine<br />

Online-Version des Fragebogens zur Verfügung gestellt, für den Fall, dass sie den<br />

Fragebogen lieber am Computer ausfüllen wollten.

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